Zahlung im Voraus? Stimmt das?

3 Antworten

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Du zahlst demnach "jährlich im Voraus" (12 Monate voraus bei Beginn des Vertrages, sofort fällig bei Vertragsbeginn).

Nach z.B. 6 Monaten kommst Du nicht heraus. Das Geld für 12 Monate ist weg, jedenfalls gibt es keine Rückerstattung. Und, ggf. musst Du eine Verlängerung der Kündigungsfrist beachten. Z.B. weitere 12 Monate nach Kündigung. Dann musst Du noch mal zahlen (für z.B. gesamt 18 Monate).

Also ganz genau nach lesen.

Gruß

DietmarBakel  02.08.2014, 14:16

Danke für den *.

also bei einer mindestlaufzeit von 12 Monaten kommst du auch nicht früher raus-logo Du mußt da mindestens 12 Monate durchhalten.

2 weiß nich nicht genau, ergibt sich nicht.

Meist kannst du auch kürzer kündigen, du zahlst dann etwas mehr.

"Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und jährlicher Vorauszahlung"

"Heißt das, dass ich nicht aus dem Vertrag rauskomme, wenn ich nach 6 Monaten auf gut Deutsch kein bock mehr hab?" JA