Temporärer Vertrag läuft aus - möchte aber nicht verlängern - Arbeitslosengeldanspruch?

4 Antworten

Du hättest dich bereits "arbeitssuchend" melden müssen, sobald feststand, dass der Vertrag nicht verlängert wird. jetzt musst du bereits mit einer Sperre wegen Meldeversäumnis rechnen.

Wieso hast du denn den neuen Vertrag nicht nahtlos an den alten anschließen lassen?

Warum sollte die Allgemeinheit dir jetzt einem Monat Urlaub bezahlen?

Busverpasser  21.12.2016, 13:45


Warum sollte die Allgemeinheit dir jetzt einem Monat Urlaub bezahlen?

Weil man in Deutschland durch ernorme Steuern und Sozialabgaben kein Geld übrig hat, um sich die Rücklage für den Monat Urlaub selbst zu schaffen? - Zum Beispiel... :-D

DerHans  21.12.2016, 13:46
@Busverpasser

Und wer wird daran gehindert, sich rechtzeitig um diese Angelegenheit zu kümmern?

unixp 
Fragesteller
 21.12.2016, 13:52
@DerHans

Wenn man sich noch nicht vor 2,5 monate dafür entschieden hat ob man dort fest angestellt bleibt, sondern erst 1 Tag vor dem Probezeitgespräch eine endgültige Entscheidung getroffen hat das man nicht verlängern möchte.


Wie kann ich bei einem Arbeitsverhältniss von 3 Monaten bereits nach 2 Wochen entscheiden ob ich dort bleiben möchte oder nicht?

Typisch Deutschland, btw.:



Habe ich vergessen zu erwähnen, aber  auch für das deutsche Arbeitsamt interessant wie es dort abläuft.


Ich wohne in der Schweiz als Aufenthaltsbewilligung und erhalte mein Arbeitslosenspruch von dem schweizer Amt.


Dort muss ich erst 1. Tag vor Ablauf des Verhältnisses mich anmelden.


Mir ging es mehr um die allgemeine Situation, wie es sich bei einem
befristete temporären Arbeitsverhältniss verhält, wenn ich nicht
verlängern möchte.


Ausserdem bekomm ich  80% von dem was ich bisher verdient habe als Arbeitslosenentschädigung.




https://www.google.de/search?q=Frist+Arbeitssuchend+melden

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/FruehzeitigeArbeitsuchendmeldung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485245

 

Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen."

https://www.google.de/search?q=ALG1+Sperrfrist+bei+nicht+rechtzeitiger+meldung

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Sperrzeit/VerspaeteteArbeitsuchendMeldung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485850

 https://www.gruenderlexikon.de/magazin/was-sie-ueber-die-sperrfrist-bzw-sperrzeit-wissen-sollten-0930

Eine Sperrzeit von einer Woche tritt ein, wenn Sie sich

  • nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden ...

 

Wenn du dich nicht schon vor 2,5 Monaten beim Arbeitsamt gemeldet hast bekommst du eh erst einmal eine Sperre da du dich zu spät gemeldet hast. Wenn es eh nur um einen geht wirst du also nichts bekommen.

Habe ich vergessen zu erwähnen, aber  auch für das deutsche Arbeitsamt interessant wie es dort abläuft.

Ich wohne in der Schweiz als Aufenthaltsbewilligung und erhalte mein Arbeitslosenspruch von dem schweizer Amt.

Dort muss ich erst 1. Tag vor Ablauf des Verhältnisses mich anmelden.

Mir ging es mehr um die allgemeine Situation, wie es sich bei einem befristete temporären Arbeitsverhältniss verhält, wenn ich nicht verlängern möchte.

Ausserdem bekomm ich  80% von dem was ich bisher verdient habe als Arbeitsgeldentschädigung.