Vertrag läuft aus - Arbeitsamt

9 Antworten

Dass dein Vertrag ausläuft weißt du ja schon länger.

Um möglichst Arbeitslosigkeit zu vermeiden, sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich "arbeitssuchend" zu melden, sobald sie von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erhalten.

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen ist eine Sanktion vorgeschrieben, wenn die rechtzeitige Meldung unterbleibt.

Du wirst also damit rechnen müssen, die ersten zwei Wochen KEIN Geld zu bekommen.

Wie läuft dann das ganze ab ? (Hatte noch nie was mit Arbeitsamt zutun). Kriegt man dann auch immer Ende des Monats das Geld? Das würde heißen ich kriege erste Monat 50% wegen den 2 Wochen Sperrzeiten und folge Monat kriege ich immer ganze Betrag ? Und wie sieht es aus wenn die mich aus einem Grund kündigen bevor mein Vertrag ausläuft? Krieg ich dann auch Sperre ?

@undershot

Wie bereits geschrieben musst du dich jetzt sofort arbeitssuchend melden. Wenn du dann tatsächlich arbeitslos wirst, musst du dich am ERSTEN TAG persönlich auf der Arbeitsagentur arbeitslos melden.

Die Bearbeitung wird 3 - 4 Wochen dauern. Dann hast du ja noch dein letztes Gehalt zur Verfügung.

Bei einem befristeten Vertrag braucht ja gar nicht gekündigt zu werden. Du musst dich schon selbst darum bemühen, ob dein Vertrag verlängert oder in einen unbefristeten umgewandelt wird.

dass du das "vergessen" hast, klingt reichlich unglaubwürdig und naiv

Hab soweit alles verstanden aber meine Frage War; mein Vertrag läuft ja in einem Monat ab, aber wenn die mich aus irgendeinem Grund kündigen sollten wegen Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung oder etc. ob ich dann trotzdem eine Sperrzeit kriege ?

@undershot

Verstehe ich das richtig? Du willst jetzt eine Kündigung provozieren?

Dann kannst du sogar mit 12 Wochen ohne Geld rechnen. dann hast du deine Arbeitslosigkeit ja selbst verursacht

die antwort hier ist schlicht falsch.

@DerHans, ja aber wenn man gekündigt wird hat man doch auch Anspruch auf Alg Also warum sollte ich ein sperre kriegen?

@undershot

Wenn du auf Grund deines persönlichen Verhaltens gekündigt wirst,l ist das das gleiche als ob du selbst gekündigt hättest. Eher schlimmer, bei einem neuen Arbeitgeber.

aaalso. die richtige antwort: sofern du 1 jahr oder länger beschäftigt warst und daher ein anspruch auf alg I besteht (oder ein Restanspruch aus den letzten 4 jahren besteht) KANN eine verspätete Arbeitsuchendmeldung (bei befristeten tätigkeiten idR 3 Monate vor dem Ende des beschäftigungsverhältnisses) eind Sperrzeit verursachen. Sollte eine verspätete meldung festgestellt werden wirst du zunächst dazu angehört. die sperrzeit wird eintreten wenn du keine wichtigen gründe nennen kannst die dazu geführt haben, dass du dich verspätet gemeldet hast. die sperrzeit beträgt IMMER 7 tage, unabhängig davon wieviel zuspät du dich meldest (demnach ist es egal ob du jetzt oder oder erst am ersten tag der arbeitslosigkeit hingehst). Vergleiche hierzu die §§ 38 und 157 drittes buch sozialgesetzbuch (SGB III). Solltest du Alg II (ggf auch parallel zum alg I) beantragen ist hier ebenfalls mit einer sanktion in form einer minderung des leistungsanspruches um 30% für die dauer von bis zu 3 monaten zu rechnen. Vergleiche hierzu die §§ 31 bis 31b zweites buch sozialgesetzbuch (SGB II). lass dir hier vorallem keinen mist erzählen ;) ich hoffe mein beitrag sorgt für klarheit :)

Was Heist denn eigentlich eine Woche Sperre, Krieg ich die eine Woche bei der Auszahlung entzogen oder Krieg ich das Geld eine Woche später?

@undershot

Bei einer Sperrfrist ist das Geld effektiv verloren.

Das bemerkst du natürlich nur, wenn du tatsächlich den gesamten Zeitraum in Anspruch nehmen musst.

Ein Ruhen des Anspruchs gibt es nur, wenn du anstelle der Kündigungsfrist eine Abfindung erhalten hast.

während einer sperrzeit ruht der anspruch auf alg (§157 SGB III), das heisst es kommt nicht zu einer zahlung für den ruhenszeitraum. eine sperrzeit mindert jedoch auch den anspruch, die zeit wird also nicht hinten angehängt (§148 SGB III).

Du bekommst jetzt auf jeden Fall eine Sperre, da Du Dich nicht rechtzeitig gemeldet hast. Du kannst beim ARbeitsamt lang sagen, dass Du es "vergessen" hast, Dich zu melden, das bringt Dir nichts.

Lässt Du Dich jetzt kündigen, dann bekommst Du eine längere Sperre, weil Du selbst Schuld hast, dass Du arbeitslos wirst.

Du hast doch noch einen Monat Zeit, Dir einen neuen Job zu suchen. Also, klemm Dich dahinter, es gibt freie Stellen.

Du hast vom ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit an Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings kann sich die erste Auszahlung verzögern. Was Sperre wegen Kündigung betrifft - normalerweise nicht.

Natürlich gibt es eine Sperre, wenn man sich zu spät meldet.

@Allexandra0809

Wenn man sich während der Arbeitslosigkeit trotz Mahnung nicht meldet. Das hat aber nichts mit einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis zu tun. Ich nehme an, darum ging es dem Fragesteller.

Du hast doch noch einen Monat Zeit um es zu beantragen.

Wenn Du gekündigt wirst seitens Deiner Firma hast Du sofort Anspruch.

Man muss sich doch vor 3 Monaten bevor der Vertrag ausläuft als Arbeitsuchend melden oder nicht ?

@undershot

Richtig, Du musst Dich 3 Moante vorher melden. Somit bekomst Du eine Sperre und wenn Du Dich kündigen lässt, ebenfalls, nur eine längere.