Zahlt der Arbeitgeber in der Gastronomie, mit Tarifvertrag, auch Nacht Zuschläge und Sonntagszuschläge?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Sonn- und Feiertagsarbeit sieht der Gesetzgeber keine Zuschläge sondern Freizeitausgleich vor. Nachtzuschlag ist vorgeschrieben (§ 11 Arbeitszeitgesetz), wenn der AG keinen bezahlten Zusatzurlaub gewährt (§ 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz).

Wenn bei Dir ein Tarifvertrag Anwendung findet, musst Du dort nachschauen, wie die Zuschläge geregelt sind. Der Betrieb muss sicherstellen, dass jeder Arbeitnehmer Einsicht in diesen Tarifvertrag nehmen kann.

Danke fürs Sternchen

Kriegt ein Bäcker Nachtzuschlag, weil er um 3:00 in der Früh ´s Brot  einschießt? Gastronomie ist ein Dienstleistungsbetrieb und jeder weiß, dass man dann arbeiten muss, wenn andre frei haben!

Warum arbeitest Du überhaupt dort, wenn Dir das nicht zusagt? Aber am Ruhetag nimmst das Geld auch gerne mit, ohne arbeiten zu müssen, nicht?

Abend- und Wochenenddienst sind in der Gastronomie normale Arbeitszeit. Da bekommst du keine Zuschläge.

Das weißt doch jeder, der sich für diese Branche entscheidet.