1. Mahnung in der Ausbildung?

5 Antworten

Es kommt zunächst darauf an, ob es sich um eine Abmahnung oder um eine Ermahnung handelt. Eine Formvorschrift gibt es nicht - daher können sie auch mündlich ausgesprochen werden - allerdings, aus Beweisgründen, werden zumindest die Abmahnungen, schriftlich erteilt.

Grundsätzlich ist es egal, wie es bezeichnet ist.

Der Unterscheid der Abmahnung zur Ermahnung:

Eine Abmahnung muß eine Warnfunktion beinhalten (z. B. "Wenn nicht....dann Kündigung") - sobald es an der Warnfunktion fehlt, kann eine Abmahnung keine rechtliche Wirkung entfalten.

Wegen schlechter Schulnoten kann grundsätzlich nicht abgemahnt werden; ein Azubi schuldet nicht den Erfolg (wie auch nicht ein Arbeitnehmer) - der Azubi muß sich nach allen Kräften bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen; nur wenn vorsätzlich schlechte Noten erzielt werden, wäre eine Abmahnung gerechtfertigt.

Das nicht ausloggen aus dem elektronischen Zeiterfassungssystem ist allerdings eine abmahnfähige Verfehlung; hier wäre dann ggf. zu prüfen, ob die Abmahnung formell wirksam ist - auf die Formulierung kommt es an und sie muß ein Fehlverhalten genau rügen, es muß eine Aufforderung zur Unterlassung enthalten sein und es muß eine Warnung (z. B. Kündigung) enthalten sein - ansonsten ist sie unwirksam.

Grundsätzlich ist es so, daß Abmahnungen in einem Ausbildungsverhältnis nicht mit den gleichen Maßstäben zu messen sind, wie bei Arbeitnehmern.

Daher bedarf es zur Kündigung eines Azubis wirklich schwerwiegender Verfehlungen, die eine Ausbildung für den Betrieb unzumutbar machen würden - vor einer Kündigung müssen erst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die eine Kündigung vermeiden.

Aber auf jeden Fall mußt Du Dich im Arbeitszeiterfassungssystem bei Pausen ausloggen.

Da in erster Linie der Stoff, der in der Berufsschule vermittelt wird, für die Prüfung eine besondere Bedeutung hat, sollte bei schlechten Noten  der Azubi nicht blödsinnigerweise abgemahnt werden, sondern der Azubi sollte unterstützt werden, seine Noten zu verbessern (z. B. durch betriebsinternen Unterricht).

Es gibt auch die Möglichkeit der ausbildungsbegleiteten Hilfen; diese werden durch die Arbeitsagentur angeboten und sind für das Unternehmen kostenlos - hier kann ein Ergänzungsunterricht beitragen die Noten zu verbessern.

DerSchopenhauer  17.09.2015, 17:25

Eine Sammelabmahnung mehrer (angeblicher) Verfehlungen wird im Gesamten unwirksam sofern eine Verfehlung nicht zutrifft oder, wie hier, eine Abmahnung wegen schlechter Noten von vorne herein unwirksam ist.

Daher sollte für jede einzelne Verfehlung eine gesonderte Abmahnung erteilt werden.

Dein Arbeitgeber hat bestimmt im Vorfeld erklärt welche Pflichten Du hast.

Dazu gehört auch die Dokumentation über die Arbeitszeit.

Stell diesen Mangel ab und rede mit Deinem Ausbilder über Deine Ängste und Bedenken.

In der Berufsschule ist es nunmal wichtig, daß die Noten vernünftig sind. Wenn Du dort latent abbauen würdest bekäme der Arbeitgeber die Info und auch dies kann ein Abmahnungsgrund sein. Kommt aber selten vor.

Dazu kommt natürlich auch, daß im Außendienst Zielvereinbarungen gibt. Warum hast Du den Beruf gewählt wenn Du so wie es aussieht keinen Bock darauf hast?

Es heiß ABmahnung. Eine Mahnung ist was Anderes. Das solltest du bei diesem Beruf aber wissen!

MariaNinaEb 
Fragesteller
 17.09.2015, 15:01

Nein, es wurde deutlich 1. Mahnung gesagt

BalTab  17.09.2015, 15:45
@MariaNinaEb

In Deutschland heißt es trotzdem Abmahnung. Dann hat dein Vorgesetzter keine Ahnung, oder er meinte was Anderes Und wieso "gesagt"? Abmahnungen müssen schriftlich erfolgen, sonst sind sie rechtlich wirkungslos.

DerSchopenhauer  17.09.2015, 16:41
@BalTab

Es gibt keine Formvorschrift für Abmahnungen und können daher auch mündlich ausgesprochen werden - lediglich aus Beweisgründen sollten sie schriftlich abgefaßt werden - ansonsten reicht auch im Zweifelsfall ein Zeuge...

das sieht niemand gern , wenn kinder sich nicht an regeln halten und faul sind .

Deine Noten in der Schule sind kein Abmahnungsgrund. Das nicht ausstechen in der Pause schon. Mach's einfach in Zukunft und fertig