Findet ihr es Schlimm wenn man eine Mahnung bekommt? Und können das andere OnlineShops sehen?
Findet ihr es schlimm bsw ist es schlimm wenn man eine mahnung bekommt ? und siehe unten text : kann mir da gross etwas passieren wenn ich erst die 2 mahnung einbezahlen von 15.00 franken ? steht ja erst ab der 3 mahnung aussergerichtliches Säumnisverfahren eingeleitet ? sollte also schon nicht so schlimm sein oder ? weil habe bis jetzt immer alles bezahlt kein schufa oder sonstiges , und könnn andere onlineshops sehen ob ich bei einem anderen shop eine mahnung bekommen habe ?
Bei Zahlungsverzug verschickt ..... automatisch eine Zahlungserinnerung, die eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 7.- beinhaltet. Erfolgt daraufhin keine Bezahlung, wird eine letzte Mahnung verschickt, für die eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 15.- erhoben wird. Bleibt die Zahlung auch nach dieser Mahnung aus, wird ein aussergerichtliches Säumnisverfahren eingeleitet, wofür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 25.- erhoben wird. ..... behält sich das Recht vor, die Zwangseintreibung in seinem Namen zu veranlassen, wodurch zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen.
2 Antworten
Es gibt ganze Unternehmen, die so viele Schritte in Ihrer Verwaltung und Finanzbuchhaltung haben, dass sie immer erst bezahlen, wenn schon die 2. oder 3. Mahnung reinflattert. Manchmal hilft auch ein einfacher Anruf mit "ich hab die Rechnung verloren" das verschafft immer 2 Wochen Zeit, also Fristverläbgerung. Den Leuten da im Büro ist das piepegal wann die Kunden bezahlen, Hauptsache sie zahlen demnächst mal.
Ich kann nur für Deutschland sprechen. Normalerweise wird eine verspätete Zahlung noch nicht so ohne weiteres an Schufa und Co. gemeldet. Zumeist erfolgt eine Meldung erst, wenn es bei Inkassobüros liegt oder wenn es einen Vollstreckungsbescheid (eines Gerichtes) gegen einen gibt. In der Schweiz, so erinnere ich mich dunkel, ist das ähnlich. Allzu lange sollte man sich keine Zeit lassen.
Hinsichtlich der Mahngebühren: In Deutschland darf man ausschließlich beispielsweise das Briefporto fordern (so maximal 2,50€ je Mahnbrief). Strafgebühren und Personalkosten dürfen grundsätzlich bei Mahnungen nicht erhoben werden. Wie das in der Schweiz ist, weiß ich allerdings absolut nicht.