DB Fahrpreisnacherhebung zu spät zahlen

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Pro Mahnung dürfen 2,50 € verlangt werden, es sei denn der Gläubiger kann darlegen, dass ihm tatsächlich höhere Kosten entstanden sind. Also bezahl den Kram und gut ist.

Die Forderung durch Inkassobüros ist irrelevant, da diese Kosten in den meisten Fällen nicht durch den Schuldner zu tragen sind.

Bei einer Abgabe an das Inkasso wird das sehr schnell doppelt so teuer. Oder noch mehr. Es kann sogar das dreifache sein.

...was nicht mal ansatzweise durchsetzbar wäre...

zahle vor der mahnung, so sparst du kosten