haftet bei Nutzungsausfall einer Wohnung immer der Vermieter?
Hallo, durch einen Umstand den ich nicht zu vertreten habe, war meine Mietwohnung 74 Tage ohne Wasserverversorgung. Es gab einen Wasserrohrbruch und der Betreuer des Eigentümers in dessen Wohnung der Rohrbruch war weigerte sich den Schaden zu beheben, Die Wohnung in der sich der Rohrbruch befand war leerstehend, so das der Eigentümer und auch dessen Betreuer keine Eile hatten. Da ich weiteren Schaden vermeiden wollte habe ich die Hauptleitung abgedreht. Meine schwangerne Mieterin hat während dieser Zeit Ihre Wohnung verlassen und mußte außerhäuslich verköstigt werden. Für diese Tage möchte Sie von mir Ihre Miete zurück bekommen sowie zusätzlich noch die Fahrtkosten zu ihrer Mutter ersetzt bekommen bei der sie für diese Zeit wohnte. Wobei ich eher der Meinung bin, das ihr das nicht zusteht zumindest nicht die Fahrtkosten. Falls doch, kann ich dann den Mietausfall bei dem Verursacher einklagen und wer währe das in diesem Fall, der Betreuer oder sein Mündel? Hat so eine Klage überhaupt Erfolg? Vielen Dank
4 Antworten
In einem Mietshaus mit mehreren Wohnungen kann normalerweise jeder Haushalt separat abgestellt werden. Wenn nicht ist dies ein Notfall und man ruft einen Installateur der dieses Stockwerk abstellt. Deine Aktion als Vermieter einer Wohnung ist für mich völlig unverständlich und die Forderung deiner Mieterin gerechtfertigt inklusive Mietminderung.
Der Rohrbruch befand sich noch vor dem Absperrhahn der oberen Wohnung allerdings nicht zugänglich. Währe er nach dem Absterhahn der oberen Wohnung gewesen so hätten wir es oben abgedreht und es wäre Sondereigentum und somit die alleinige Angelegenheit des oberen Eigentümers. So allerdings war es Gemeinschaftseigentum. Hätte ich die Leitung unten nicht abgedreht so wäre der Schaden noch größer Das trocknen der Wohnungen dauerte ohnehin nochmals 19 Tage und kostete 2000Euro
Die Mieterin hat Anspruch auf Schadenersatz. Auch darf sie die Miete um 100% mindern, da ohne Wasserversorgung die Wohnung nicht nutzbar war. Da du sicher eine Haftpflichtversicherung hast, kannst du über diese den Schadenersatzanspruch regulieren lassen.
Hier hättest du doch das Recht gehabt, die Wohnung zu öffnen und damit die Reparatur zu ermöglichen.
Eine Mietminderung seitens der Mieterin ist auf jeden Fall gerechtfertigt. Die Fahrtkosten stehen ihr nicht zu, da hast du recht. Es wäre von deiner Seite ein Entgegenkommen, wenn du ihr die Miete für die beiden betroffenen Monate großzügig reduzierst. Dann wäre sie was die Fahrtkosten anbelangt sicher auch kompromissbereit. Es bringt ja nichts, sich jetzt vollkommen zu verstreiten. Das gibt nur böses Blut im Hause.
74 Tage sind über 2 Monate - das ist arg viel.
DU hast die Hauptleitung abgedreht, nicht die Stadtwerke oder der sonstige Anbieter. (ein persönliches Wort: eine Wohnung ohne Wasser ist nicht bewohnbar)
Die Mieterin kann auf jeden Fall die Miete für diese Zeit wegen Nichtbewohnbarkeit kürzen
Mietminderungstabelle hier: http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
Fahrkostenerstattung ist fraglich, ich würde hier einen Anwalt zu Rate ziehen.