haftet bei Nutzungsausfall einer Wohnung immer der Vermieter?

4 Antworten

In einem Mietshaus mit mehreren Wohnungen kann normalerweise jeder Haushalt separat abgestellt werden. Wenn nicht ist dies ein Notfall und man ruft einen Installateur der dieses Stockwerk abstellt. Deine Aktion als Vermieter einer Wohnung ist für mich völlig unverständlich und die Forderung deiner Mieterin gerechtfertigt inklusive Mietminderung.

neptun247 
Fragesteller
 27.01.2015, 23:14

Der Rohrbruch befand sich noch vor dem Absperrhahn der oberen Wohnung allerdings nicht zugänglich. Währe er nach dem Absterhahn der oberen Wohnung gewesen so hätten wir es oben abgedreht und es wäre Sondereigentum und somit die alleinige Angelegenheit des oberen Eigentümers. So allerdings war es Gemeinschaftseigentum. Hätte ich die Leitung unten nicht abgedreht so wäre der Schaden noch größer Das trocknen der Wohnungen dauerte ohnehin nochmals 19 Tage und kostete 2000Euro

Die Mieterin hat Anspruch auf Schadenersatz. Auch darf sie die Miete um 100% mindern, da ohne Wasserversorgung die Wohnung nicht nutzbar war. Da du sicher eine Haftpflichtversicherung hast, kannst du über diese den Schadenersatzanspruch regulieren lassen.

Hier hättest du doch das Recht gehabt, die Wohnung zu öffnen und damit die Reparatur zu ermöglichen.

Eine Mietminderung seitens der Mieterin ist auf jeden Fall gerechtfertigt. Die Fahrtkosten stehen ihr nicht zu, da hast du recht. Es wäre von deiner Seite ein Entgegenkommen, wenn du ihr die Miete für die beiden betroffenen Monate großzügig reduzierst. Dann wäre sie was die Fahrtkosten anbelangt sicher auch kompromissbereit. Es bringt ja nichts, sich jetzt vollkommen zu verstreiten. Das gibt nur böses Blut im Hause.

74 Tage sind über 2 Monate - das ist arg viel.

DU hast die Hauptleitung abgedreht, nicht die Stadtwerke oder der sonstige Anbieter. (ein persönliches Wort: eine Wohnung ohne Wasser ist nicht bewohnbar)

Die Mieterin kann auf jeden Fall die Miete für diese Zeit wegen Nichtbewohnbarkeit kürzen

Mietminderungstabelle hier: http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Fahrkostenerstattung ist fraglich, ich würde hier einen Anwalt zu Rate ziehen.