Wasserschaden, Grob Fahrlässig?
Hallo, habe folgendes Problem: in die vermietete Wohnung (Keller) ist gestern durch Rohrbruch (Frost) die ganze Wohnung ca 20cm unter wasser gewesen. Nach trockenlegen der Wohnung fand ich die Ursache, es ist die Ltg, die zum Garten geht. Ich habe die Ltg. zum Garten in den letzten Jahren nie zu gemacht über Winter. Wäre die Ltg. zu gewesen wäre der Schaden nicht passiert.
Kann die Wohngebäudeverschicherung Grob Fahrlässigkeit meiner Seits geltend machen? Den Schaden für eigentum der Mieterin wird denk ich von meiner Haftpflicht bezahlt.
Danke
5 Antworten
Dazu gibt es bereits mehrere Urteile. Dass es im Winter Frost geben kann, ist weder unvorhersehbar noch kommt es unerwartet. Man hat eine Sorgfaltspflicht, nach derer man Außenleitungen im Winter entleeren muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Wenn du mit Sommerreifen im Januar in die Alpen fährst und einen Unfall verursachst, wirst du auch nichts bekommen. Da sind sich die Rechtssprechungen einig.
Ganz ehrlich, so wie das gelaufen ist, habe ich auch kein Verständnis für derart fahrlässiges Verhalten! Wenn man permanent fahrlässig handelt, wird irgendwann das Unvermeidliche auch eintreten. Aus meiner Sicht ist das schon fast Vorsatz! Wenn du Glück hast, hast du jedoch grobe Fahrlässigkeit versichert (ich achte bei meinen Kunden da jedenfalls immer drauf), also frage deinen Betreuer oder schau in deine Bedingungen.
Definition der groben Fahrlässigkeit:
Zitat Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314). Zitat Ende
Demnach hast Du grob fahrlässig gehandelt. Wenn Du also keine Möglichkeit hast dein Handeln zu entschuldigen (die letztehn 2 Monate im Ausland gewesen, schwere Krankheit, Schicksalsschlag in der Familie o.ä.), wird der Versicherer vermutlich die Schuld anrtechnen. Die Höhe des Anteils richtet sich im kausalen Zusammenhang des Verschuldens - dürfte hier also bei 100% liegen.
Tu Dir einen Gefallen:
Schaue nach, ob nach neuen Bedingungen die grobe Fahrlässigkeit versicherbar wäre. Wenn ja - stelle den Vertrag um und falls nicht, versuche den Anbieter zu wechseln. Gib aber die Vorschäden wahrheitsgemäß an!
M.f.G.
René
Hallo, das sehe ich etwas anders. Wenn der tiefe Frost schon längere Zeit andauer, wie in diesem Winter, dann kann man sehr wohl von einem Hauseigentümer erwarten, dass er an die Leerung aler Wasserleitungen denkt. Hinzu kommt die Überlegung, in welchem Zimmer diese Leitung in den Garten liegt. Im unbewohnten Keller, wo man nicht regelmäßig runtergeht, da kann eine höhere Sorgfaltspflicht erwartet werden als aus Zimmern, die regelmäßig bewohnt werden. Letztendlich wird das der VR alleine entscheiden. Fahrlässig war es aber auf jeden Fall.
Also, bloß nicht die Haftpflicht mit ihren schlechten Leistungen. Es gibt eine Gebäudeversicherung, die der Mieter ja auch anteilig bezahlt. Somit sind die Reparaturen an Decken, Wände, die Trocknung, der Umzug in ein Hotel, etc., geordnet. Der Mieter bekommt seinen Schaden über seine Hausratversicherung geordnet. Keine HR, kein Geld. Alles ganz einfach.
Also, immer dieses gefährlich Halbwissen. Ich hasse so etwas und rege doch an, einen Blick in die Literatur zu werfen oder hier wegzubleiben. Ob ich fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt habe, entscheidet nicht die Versicherung, sondern das Gericht. So jedenfalls der BGH. Haftpflicht bezahlt lediglich den Schaden, also den Zeitwert. Ein jahrealter Fußbodenbelag ist meist wertlos, wird also nicht auf Kosten der Haftpflicht ersetzt. Die VGV bezahlt dagegen Neuwert oder Wiederbeschaffung. Alles ganz einfach!
fahrlässigkeit, ja...grobe...eher nicht....
Den Hinweis "Haftpflicht mit ihren schlechten Leistungen" verstehe ich nicht. Es gibt wohl kaum eine Versicherung bei der so viele Schadenfälle versichert sind, wie in der Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist die umfassendste und wichtigste Versicherung, die es am Markt gibt.
Und die ohne Einschränkung positive Anmerkung zur Gebäudeversicherung ist auch nicht richtig, wird aber in anderen Kommentaren richtig gestellt: Der Schaden ist in der Gebäudeversicherung nur versichert, wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Und das ist bisher wohl nur in den wenigsten Verträgen der Fall.
Also ist hier wohl eher richtig: Haftpflicht mit ihrem umfangreichen Leistungspaket wird zahlen, Wohgebäudeversicherung zahlt nur, wenn der Einschluss der groben Fahrlässigkeit vereinbart ist. (Die Hausratversicherung des Mieters würde übrigens auch nur vorab zahlen und sich das Geld im gesetztlichen Rahmen vom Verursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung zurück holen.)