Welche Rechte habe ich gegenüber der Gebäudeversicherung bei Wasserschaden?

7 Antworten

Nein, da gibts natürlich keinen Schadenersatzanspruch. Kann ja auch nicht. Denn der richtet sich immer gegen Dritte.

Bei euch ist das aber ein Eigenschaden. Ein Schaden an eurer Immobilie, reguliert durch eure Versicherung.

Als Mieter hingegen hättest du Ansprüche gegenüber deinem Vermieter und der könnte das (so er es denn in der Police eingeschlossen hat) über die Versicherung regulieren lassen.

Niemand hier kennt den betreffenden Tarif, aber soviel sei gesagt; im nachhinein ist da nichts mehr zu machen, allenfalls auf Kulanzbasis der Versicherung, rechtliche Ansprpüche halte ich für ausgeschlossen.

Evtl. ist die Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit mit versichert, sowas sind aber wenn überhaupt, dann nur versicherte Kosten und kein versichertes Risiko wie der Wasserschaden selbst. Der Unterschied zwischen versichertem Risiko und versicherten Kosten ist der, dass Kosten nur ersetzt werden können wenn sie auch tatsächlich angefallen sind. Sollte also die Hotelunterbringung versichert sein, so wird dies nur im versicherten Rahemn überommen wenn man diese Leistung in Anspruch genommen hätte und die Unbewohnbarkeit tatsächlich gegeben war. War denn duschen trotz des Rohrbruchs nicht möglich? Und hätte man nicht statt fleißendem warmen Wasser extern erwärmtes Wasser nehmen können? Sofern zu belegen ist, welche Aufwendungen Ihr hattet sollte sich leicht eine kulante Lösung finden lassen... Sofern die Hotelunterbringung überhaupt versichert gewesen wäre.

Wie gesagt, auf rechtlicher Seite ist da nichts zu wollen.... Aber...:

sprecht Euren Vermittler mal freundlich darauf an, der kann da mit größter Wahrscheinlichkeit etwas zufriedenstellendes für Euch herausholen, falls Hotelunterbringung versichert war.

AalFred2  15.01.2018, 09:48

Warum sollte der Eigentümer noch einen Vermieter haben?

verreisterNutzer  15.01.2018, 09:50
@AalFred2

Da steht "Vermittler" (gemeint ist der Versicherungsvermittler) und nicht der "Vermieter"

AalFred2  15.01.2018, 09:53
@verreisterNutzer

Oha, sorry. Montagmorgen. Ich nehem alles zurück und behaupte das Gegenteil. Mea maxima culpa. Entschuldige.

In der Regel sind Hotelkosten mitversichert. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob es auch eine Pauschale gibt wenn kein Hotel in Anspruch genommen wird, steht in den Versicherungsbedingungen.

Dein Vermittler/Makler unterstützt dich sicherlich gern dabei alle Kosten geltend zu machen.

DerHans  15.01.2018, 12:45

Hotelkosten aber nur, wenn die Wohnung durch den Schaden unbewohnbar ist. Das dürfte hier nicht der Fall gewesen sein.

NamenSindSchwer  15.01.2018, 13:18
@DerHans

Auch wenn ein Teil der Wohnung so beschädigt ist, dass die Bewohnung des nicht beschädigten Teils nicht zumutbar ist. Und wer kann eine Wohnung ohne Bad nutzen?

Dennoch will ich hier nicht pauschal sagen Hotelkosten sind zu regulieren, das muss wie erwähnt geprüft werden. Aber ohne Beantragung auch keine Prüfung.

Wenn die Wohnung durch den Schaden unbewohnbar war, hättest du Anspruch auf eine Entschädigung. (Bis hin zu einem Hotelaufenthalt)

Dass du nicht duschen konntest, ist eine Beeinträchtigung die du hinnehmen musst.

Wieso hat das denn so lange gedauert? Hat der Versicherer diese Verzögerung zu verantworten? Normalerweise wäre das in längstens einer Woche zu erledigen gewesen.

Ich hatte einen Rohrbruch bei meinem Mieter. Ich bin der Vermieter. Der Mieter forderte von mir eine Mietminderung, da er eine Zeit lang die Küche nicht nutzen konnte. Die wurde dann auch von der Versicherung voll übernommen.

verreisterNutzer  15.01.2018, 08:41

Der Unterschied ist aber, dass Du tatsächlich nachweisbare Einbußen hattest, der Fragesteller hat dagegen möglicherweise versicherte Kosten einfach nicht iin Anspruch genommen und da nachträglich etwas ersetzt zu bekommen, was nichts gekostet hat ist dann eine reine Kulanzleistung