Rohrbruch in der Mietwohnung, keine Hausratversicherung, wer zahlt Schaden für die Einbauküche?

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Davon ausgehend,dass Sie den Schaden nicht verursacht haben und schon gar nicht fahrlässig, haben Sie auch keinerlei Kosten zu tragen. Da die EBK zur mit vermieteten Einrichtung der Wohnung gehört, trägt die Gebäudeversicherung diese Kosten. Das Gleiche gilt für Schäden an der Bausubstanz inkl. Tapeten und Anstrichen. Selbst wenn Sie eine Hausrat abgeschlossen hätten, wäre diese nur für Schäden an Ihrem Eigentum eingetreten. Auch eine evtl. vorhandene Haftpflichtvers. hätte an die Gebäudevers. verwiesen. Also nochmal, Sie haben nichts zu zahlen. Im Gegenteil, Sie könnten auf Grund der Beeinträchtigungen die Miete mindern, bis der vertragsgemäße Zustand wieder hergestellt ist. MfG

Ich danke Ihnen für die ausführliche Information. Ich werde dies meiner Vermieterin nun versuchen genau so verständlich zu machen.

MfG

Ich denke schon, dass sie eine Hausrat-Versicherung für die Wohnung hat, in der sie selber lebt, aber diese kommt ja nicht für den Schaden in einer ihrer Wohnungen auf, die ein anderer Mieter bewohnt.

Recht aussergewöhnlich ist noch, dass sie ein Angebot auf meinen Namen einholen lies..

Gebäudeversicherung; Hausrat ist in der Tat ihr eigene Wohnung.

Da die Küche eingebaut ist,also fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört sie somit zum Haus und nicht zum Hausrat. Die Gebäudeversicherung der Vermieterin muss den Schaden übernehmen.

Leider ist dies nicht so, dachte ich zu Anfang auch.

@eray22

Die Versuchen sich doch immer vor dem zahlen zu drücken.

Wenn du die Küche mit übernommen hast und nicht selber gekauft hast, denke ich doch mal,dass sie mit zur Wohnung gehört und deine Vermieterin die Kosten tragen muss.

Du bist für den Rohrbruch nicht verantwortlich und hast somit auch nichts mit diesem Schaden zu tun. Denke, dass die Wohngebäudeversicherung der Eigentümerin für diesen Schaden aufkommt, da die Küche fest mit dem Gebäude verbunden ist. Du solltest aber trotzdem für deinen persönlichen Hausrat (hierzu zählt alles, was dir gehört und du aus der Wohnung heraustragen kannst) eine Versicherung abschließen.

Vielen Dank für die Info. Das mit der Hausrat hatte ich bereits in Gedanken als ich eingezogen, jedoch habe ich es durch Umzug, Jobwechsel usw. nicht geschafft gehabt. Mittlerweile habe ich nun eine Versicherung abgeschlossen.

Ich habe so eben folgenden Text entdeckt

a) Eine >Einbauküche< ist n.m.V. eine Kücheneinrichtung die mit speziellen Möbeln und Geräten an die Gegebenheiten/Ausmaße eines Raumes angepasst ist. Diese Küche ist Gebäudebestandteil und gehört somit in den Umfang der Wohngebäudeversicherung.

b) Eine >Kücheneinrichtung< wird aus Möbeln und Geräten zusammengestellt, die Standardmaße haben. Diese Küche ist eindeutig Hausrat und gehört somit in den Umfang der Hausratversicherung.

Dann bin ich erleichtert darüber das die Küche maßangefertigt ist..

@eray22

Das stimmt in deinem Fall. Häufig bringt aber auch der Mieter diese Einbauküche (meistens in Blockform) in die Wohnung ein. Dann sind in der Regel, sowohl Gebäude- als auch Hausratversicherung betroffen.