Mietausfall - was passiert mit den Nebenkosten?

9 Antworten

Wir waren 3 Monate in der Wohnung. Vom 01.11 - 31.01. für November + Dezember bekamen wir 88€ gutgeschrieben. 
Und nicht eine einzige Miete gezahlt?
Klar haben wir Miete gezahlt.

Da kann was nicht stimmen.

Auf der einen Seite bekommt Ihr Rückzahlungen für zwei Monate  in Höhe von 88 Euro habt angeblich Miete bezahlt aber die Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug bekommen.

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug geht nur, wenn es mehr als eine Miete Rückstand ist.

Das kannst Du Deiner Großmutter schreiben aber nicht den Usern die sich mit Mietrecht auskennen.

Für Februar und März kann der Vermieter natürlich Mietausfall verlangen.



Der Vermieter fordert jetzt Mietausfall für die zwei Monate. Natürlich berechtigt.

Warum berechtigt? Wann war denn die Wohnungsübergabe? Wenn Ihr auch am 31.01. aus der Wohnung raus seid, ist dass doch nicht euer Problem, dass sich der Vermieter mit der Weitervermietung so viel Zeit lässt.

Oder seit ihr trotz Kündigung nicht ausgezogen?

Irrtum. Der Mieter hat die fristlose Kündigung selbst verschuldet. Da kann der VM eine Mietausfallentschädigung fordern.

.... da kann aber etwas nicht stimmen. Wieso sind wir Vermieter berechtigt, nach Rückgabe des Mietgegenstandes zum Ablauf der Kündigung noch zu kassieren?

Allenfalls Schadenersatz ist möglich und den sehe ich hier nicht.

Das ist ja einer. Meines wissens kann er euch die nebenkosten nicht aufbürden, denn mit der Kündigung ist euer Vertrag abgelaufen und ohne Vertrag keine Pflicht zur Zahlung von Nebenkosten.

Ich habe mal nachgelesen und das hier gefunden.

http://www.gevestor.de/details/mietausfallschaden-nach-fristloser-kuendigung-713889.html

Demnach ist das rechtens und eigentlich auch logisch. Eine fristlose Kündigung gibts ja nicht grundlos. Ihr habt euch etwas zuschulden kommen lassen.

@maja0403

Du hast es zwischenzeitlich wohl selbst bemerkt, dass Deine erste Antwort ziemlich falsch war.

Hätte der Vermieter nicht Anspruch auf Mietzahlung einschl. Betriebskostenvorauszahlung für die aufgrund des Rauswurfs entstandenen Ausfälle, wäre das eine wunderbare Sache für alle Mieter, die früher als möglich aus ihrem Vertrag und aus der Wohnung raus wollen.

Enthält der Mietausfall auch die Nebenkosten-Vorrauszahlung? Denn da ist ihm ja eigentlich kein Schaden entstanden?

Die Versorger wollen trotzdem ihre Vorauszahlungen, auch wenn niemand in der Wohnung wohnt. Also ja. Der tatsächliche Verbrauch wird ja dann abgerechnet.

Wir haben die Nebenkostenabrechnung bekommen, darin hat er die Gesamtkosten/Jahr auf 12 Monate verteilt, und fordert pro Monat 55€ Nachzahlung. Er fordert sie auch für die beiden Monate, in der wir gar nicht in der Wohnung war, sondern in der sie leer stand.

Verstehe ich so nicht. Es ergibt sich eine Gesamtnachzahlung, die zu leisten ist, ganz egal, auf wieviele Monate man die verteilen will.

Wir waren 3 Monate in der Wohnung. Vom 01.11 - 31.01. 

für November + Dezember bekamen wir 88€ gutgeschrieben.

Und für Januar - März (bei 2-monatigem Leerstand, fordert er aktuell 550€ von uns. 

Obwohl wir ja tatsächlich nur einen Monat drin waren. 

@mrkeeev93

@mrkeeev93

Nochmal, der VM kann den Mietausfall den Ihr verschuldet habt geltend machen. Dazu gehört auch der Ausfall der Nebenkostenzahlungen. Verbrauchsunabhängige  NK fallen auch in einer nicht genutzten Wohnung an. Unter anderem ein Teil der Heizkosten. Die tatsächlichen Heizkosten sind in den Monaten Januar - März/April bis 3 x höher als die gezahlten.

Wir waren 3 Monate in der Wohnung. Vom 01.11 - 31.01.

Und nicht eine einzige Miete gezahlt?

@anitari

Klar haben wir Miete gezahlt.

@mrkeeev93

Warum dann die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug? Oder wurde die Miete immer deutlich zu spät gezahlt?