Wie vorgehen bei Wasserrohrbruch im Zuständigkeitsbereich der Stadt (Wasserwerke), Mietswohnung?

3 Antworten

Erstmal zahlt die Schäden an eurer Einrichtung doch eure Hausratversicherung. Die können sich dann per Regress einen Teil der Kosten vom Schadenverursacher zurückholen. Geht für euch sowohl schneller und ihr bekommt mehr Geld, als wenn ihr erst eure Schadenersatzansprüche durchsetzen müsst.

Um die Schäden an Wänden/Boden etc. kümmert sich natürlich der Vermieter/Hausverwaltung. Hier seid ihr selber ja gar nicht die Geschädigten und könnt gegenüber dem Verursacher gar keine Ansprüche geltend machen und erst recht keine Arbeiten in Auftrag geben. Wenn die Wohnung nicht voll nutzbar ist, könnt ihr natürlich die Miete kürzen. 

All das wird der Vermieter über seine Gebäudeversicherung regeln, welche dann auch wiederum Regress vom Schadenverursacher verlangen wird. 

x8664 
Fragesteller
 12.10.2017, 11:28

Vielen Dank, werden wir machen!

Schönen Tag noch

.... da kann aber etwas nicht stimmen.

Die Stadtwerke bzw. Städte haben in MIetswohnungen nichts verloren und somit darin auch keine Zuständigkeiten.

Für mich sind zuständig die VGV, die ja jeder Bewohner mit der BK-Abrechnung bezahlt, und die eigene Hausratversicherung.

Und Mietausfall wird doch ersetzt mit entspr. Baustein.

Vielleicht solltet ihr erstmal die eigene Hausratversicherung bemühen und den Vermieter informieren, denn der wird seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen wollen.

Regressansprüche machen die Versicherer dann bei der Stadt geltend. Nicht euer Bier.

Wenn der Wohnraum nicht vertragsgemäß nutzbar ist könnt ihr die Miete mindern. Es spielt überhaupt keine Rolle ob den Vermieter ein Verschulden hierfür trifft oder nicht oder ob er selbst den Mangel beseitigen kann, so lange er nicht euch anzulasten ist, kann die Miete gemindert werden.