Rohrbruch in Eigentumswohnung - Wer haftet?

8 Antworten

Prüfen, ob hier eine LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG besteht (Hausverwaltung); Rohrbruch dürfte in den Gefahrenbereich der Wohnungseigentümergemeinschaft fallen sodass deren Haftung gegeben ist.

Aber nicht die am Inventar.

Handelt es sich um einen Leitungswasserschaden? Und ist selbiger ohne Fremdeinwirkung passiert? Dann ist es einfach: Die Gebäudeversicherung der WEG haftet für die Schäden am Gebäude (Mauerwerk, Böden, Decken). Der Mieter in der betroffenen Wohnung allerdings hat hoffentlich eine HR - denn sonst geht er leer aus. Die Gebäudeversicherung ersetzt nämlich keine Schäden am Inventar, und wenn keine schuldhafte Handlung des Mieters in Deiner Wohnung zu dem Schaden geführt hat, haftet der Mieter nicht für die Schäden, ergo leistet seine PHV auch nicht.

??? Warum soll denn hier einer haften? .... und bist Du dir sicher wegen der VGV? Meist hat doch die WEG solch ein Ding und die ordnet und gut ist. Ansprüche gegen den Verwalter bzw. gegen die Mieteigentümer sind nicht möglich, so jedenfalls der BGH. Und wenn ein Bewohner sich keine Hausrat leistet, kennt er doch die Folgen und öffnet beim Schaden dann eben seine hoffentlich prall gefüllte Geldbörse und gut ist, oder? Ich höre auch immer wieder, daß die Bürgermeister bei Schäden sammeln lassen, wenn denn die Geschädigten keine Versicherung abgeschlossen haben. Viel Glück.

als erstes mal unterscheide zwischen Besitzer und Eigentümer. Dein Mieter ist der Besitzer... du nicht. Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung - schäden am Hausrat die Hausratversicherung. Und zwar die des Mieters der den Schaden hat. Und wenn er nicht versichert ist Pech gehabt.

So ist es. DH!

@FordPrefect

Ganz genau so ist es. Es gibt mitlerweile Vermieter, die eine Wohnung gar nicht an Leute vermieten, die keine Hausratversicherung (und Haftpflicht) haben. Nun weißt Du auch warum.

? Aber wieso denn Pech gehabt? Wer so ein Ding nicht hat, kennt doch die Folgen und das ist doch dann kein Pech, das ist doch genauso gewollt,oder? Und oft hilft ja dann der Bürgermeister, wie ich immer wieder lesen darf.

Grundsätzlich haftest Du als Wohnungseigentümer für alle Schäden am Haus und dem Hausrat der darunter liegenden Wohnung durch den Rohrbruch. Schau in die Versicherungsverträge welche Versicherung für die Leitungswasserschäden am Gebäude und die Folgeschäden am Hausrat der darunter liegenden Wohnung aufkommt. Frage den Hausverwalter.