Wer zahlt bei einem Wasserrohrbruch im Keller den Schaden ( Bin Eigentümer)?

8 Antworten

Eine Hausratversicherung nur für Keller gibt es nicht! Folgerichtig gibt es auch keine Hausratpolice, die nur für Wohnraum greift!!

... also, kein Bewohner gibt sich doch mit den läppischen Leistungen aus der Haftpflicht zu frieden, wenn denn die eigene HR Wiederbeschaffung anbietet, oder? Kritisch sehe ich den eingelagerten Hausrat im Keller. Da kenne ich Urteile, die besagen, daß nur das eingelagert werden darf, was zum Bauzeitpunkt üblich war. .... also ggf. hochwertige PC und Wertgegenstände und komplette Betten sind gefährdet! Viel Glück und bedenke, die Sanierung des Kellers ist eine Angelegenheit der VGV.

Hier wurde ja viel Quatsch geschrieben. Wenn Du eine Hausratversicherung hättest, dann würde diese dann bezahlen. Sich aber auch die Kosten bei der Wohngebäudeversicherung (versichertes Risiko LW=Leitungswasser) wieder holen.

Da Du keine Hausratversicherung hast, muß die Wohngebäudeversicherung (LW) Dir Deinen Schaden auch ersetzen. Sofern keine vorhanden ist, dann ggf. die Gebäudehaftpflicht? Die Hausverwaltung blockt ggf. aus dem Grunde, da es schon mehrere Wasserschäden in den letzten Jahren gegeben hat und nun Gefahr droht, das die Versicherung kündigt, wenn ein neuer Schaden gemeldet wird. Das darf aber nicht Dein Problem sein.

Am einfachsten Du holst Dir erstmal vom Hausverwalter den Versicherungsschein, damit Du was handfestes in der Hand hast. Vorbeifahren und abfotografieren. Dann meldest Du den Schaden mit Bilder mit CC: an die Hausverwaltung. Danach bittest Du die Versicherung, Sie möge der Hausverwaltung  eine Abtretungserklärung übersenden, dass DU (obwohl nicht direkter Versicherungspartner) den Schaden direkt mit der Wohngebäudeversicherung regeln darfst. Du hast zwar mehr Arbeit, aber es läuft schneller und flotter. Da Du dann direkt auch mit den Handwerkern kommunizieren darfst. Da die Hausverwaltung ja wohl keine Hilfe für Dich sein wird.

SO GEHT DAS - habe ich erst kürzlich selber so praktiziert!

DerHans  13.10.2015, 18:14
Du schreibst selbst Quatsch. 

Die Gebäudeversicherung hat mit dem losen Inventar der Bewohner nichts zu tun. Sie verweist dann zu Recht darauf, dass jeder eine Hausratversicherung abschließen kann. Sonst wäre die Hausratversicherung ja sinnlos.

chriskmuc  13.10.2015, 18:24
@DerHans

In meinem Fall war es kein Schaden im Keller sondern in der Wohnung. Da wurde alles erstattet. Hängt halt dann vom kleingedruckten ab. Wenn es die Wohngebäudeversicherung nicht bezahlt, so zahlt es der Eigentümer des Verursachers. Das ist die WEG in der Gesamtheit. Die Hausrat zahlt m.W. ja in erster Linie Schäden, die der Versicherungsnehmer selber verursacht hat. Bei Fremdverschulden, holt es sich diese Versicherung ja auch wieder von dem Verursacher. Also zur Not dann die Gebäudehaftpflicht und doch die Eigentümer. Der geschädigte bleibt ja bei bekanntem Verursacher ja nicht auf dem Schaden sitzen, den andere Ihm angerichtet haben.

DerHans  14.10.2015, 23:35
@chriskmuc

Hausrat ist auch im keller versichert. allerdings wird bei Leitungswasserschäden darauf verwiesen, dass man gegen Leitungswasserschäden Vorsorge zu tragen hat, Dazu gehört eine Lagerung mindestens 10 cm über dem Kellerboden.

Es ist nicht einmal sicher ob eine Hausratsversicherung gezahlt hätte. Die suchen und finden immer Ausreden um nicht zahlen zu müssen.

Pia1503 
Fragesteller
 13.10.2015, 17:35

Ich habe ja eine Hausratversicherung, aber eben nur für die Wohnung, nicht den Keller.

DerHans  13.10.2015, 18:17
@Pia1503

Das habe ich noch nie gehört. Eine Hausratversicherung gilt sogar für eine Garage in einiger Entfernung zum Wohnhaus.

Die entstandenen Gebäudeschäden werden durch die Gebäudeversicherung reguliert. Schäden an Deinem Inventar reguliert Deine Hausratversicherung, denn Dein Keller gehört mit zum Versicherungsort - vorausgesetzt, Deine Wohnung befindet sich im selben Gebäude wie der Keller.

kasperalex  14.10.2015, 23:22

Endlich eine richtige Antwort...