...na, auch eine Sofort-Rente bei Reader´s Digest gewonnen?

8 Antworten

Was die einen als Belästigung empfinden, sehen andere Menschen als Unterhaltung an. Den einen gefällt unsere Werbung gerade wegen der spielerischen Elemente und wegen der Gewinnchancen, den anderen gefällt so etwas überhaupt nicht. Es ist – wie letztlich bei jeder Werbung – Geschmackssache, und über Geschmack lässt sich nur schwer streiten. Allerdings heben wir uns deutlich von schwarzen Schafen in der Branche ab und zahlen sämtliche Gewinne aus, die wir ausloben – nachzulesen in der Gewinnerliste auf unserer Homepage: http://www.readersdigest.de/gratisverlosung.

Wir geben in unserer Werbung auch keine Gewinnzusage, sondern geben Gewinnchancen. Wer an der Verlosung teilnimmt, hat eine Chance zu gewinnen – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Die Gewinnchance selbst ist allein vom Zufall abhängig. Die Teilnahme an der Verlosung ist unabhängig von einer Bestellung.

Der einzige Haken, wenn man es so sehen will: Man muss lesen, was in der Werbung steht. Dann kann jeder selbst entscheiden, was sie bzw. er nach der Lektüre unserer Werbung macht.

Uwe Horn, Leiter Öffentlichkeitsarbeit Reader’s Digest Deutschland, Schweiz, Österreich

Fugenfuzzi  22.04.2011, 08:05

Jedefalls mach ich bei solchen Gewinnspielen nicht mit. Dafür ist meine Kurze und recht Wertvolle Zeit die ich lebe einfach zu schade. Sollen andere es machen. Steht ja jedem frei !.

 

Mit ner guten Rechtschutzversicherung, einem langen Atem. Schliesse mich aber Deiner Klage an. Wir wohnen mit 5 Personen in einem Haus, außer unserer Tochter 12 Jahre, hat im letzten haleben Jahr hier jeder mal gewonnen - macht 10000 Euro. Dafür würde wir sogar Platz auf dem Arbeitsmarkt machen.

Anton96  12.01.2011, 11:13

Die Rechtsschutzversicherung wird keine Deckungszusage geben.

Ja man kann das Einklagen, das Problem ist nur dazu müsstest du auch eine wirklich verbindliche Gewinnzusage haben. Meist ist das ganze aber so formuliert, das es nur um die Möglichkeit geht zu Gewinnen. Es soll schon Fälle gegeben haben bei dene Erfolgreich versprochenen Gewinne eingeklagt wurden, es kommt halt auf die Genauen Umstände an.

Das ist doch nur ein Lockmittel um das Abo bei denen abzuschliessen.Mir wurde das schon vor ca.10 Jahren zugesagt der Gewinn der Rente.Einklagen kannst das ja nicht da dir die Rente ja nicht zugesagt wurde nur das du sie Gewinnen kannst.

Ja kannste - aber nur wenn de mitspielst!

Wenn dann gewonnen hast und kein Geld kommt- dann kannste klagen!