Reha vor Rente ablehnen?

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Hallo gmnads,

Sie schreiben:

Reha vor Rente ablehnen?

Es gilt ja idR Reha vor Rente. Was aber wenn die Reha nichts nützt, kann man sofort einen Antrag auf Rente stellen?

Antwort:

Hierbei kommt es nicht zuletzt darauf an, welche Ausgangssituation bei Ihnen gegeben ist, auch Ihr Alter dürfte eine gewisse Rolle mitspielen!

Wenn Sie selbst bei der DRV einen Antrag auf REHA einreichen, dann signalisieren Sie der DRV, daß Sie selbst davon ausgehen, daß durch eine REHA-Maßnahme Ihr Leistungsvermögen so gesteigert werden kann, daß Sie wieder voll belastbar sind!

Wenn Sie dagegen einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV einreichen, dann signalisieren Sie der DRV, daß Sie selbst davon ausgehen, daß Ihr Leistungsvermögen aus Ihrer Sicht als die Betroffene Person davon ausgehen, daß sich an Ihrer Leistungsfähigkeit nichts mehr bessern läßt!

Ob die REHA im Endeffekt etwas nützt oder nicht, das läßt sich oft erst in der Praxis feststellen, deshalb wird die DRV in der Regel zunächst immer in Richtung REHA tendieren!

In diesem Zusammenhang müßen Sie sich auch darüber im Klaren sein, daß derartige Entscheidungen überwiegend nach vorhandener Aktenlage entsichieden werden!

Das heißt weiterhin, daß der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte eine sehr große Rolle spielt!

Wenn Sie selbst eine von der DRV bewilligte/angeordnete REHA-Maßnahme ablehnen, dann laufen Sie Gefahr, daß Sie Ihrer gesetzlich vorgegebenen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und ggf. Nachteile erleiden!

Fazit:

kann man sofort einen Antrag auf Rente stellen?

Antwort:

Selbstverständlich können Sie sofort einen Antrag auf Rente bei der DRV einreichen, ob diesem Antrag dann im Endeffekt stattgegeben wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier!

Sie können auch einen Antrag wieder zurückziehen, solange noch kein rechtskräftiger Rentenbescheid vorliegt!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/c/konradhuber1949/videos

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ja, ist möglich. Sogar recht simpel, wenn man Dauer-AU ist und irgendwann zum MDK muss und dort glaubhaft machen kann, dass mit Arbeitsfähigkeit in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist.

Grundsätzlich kann man sogar ohne MDK den Antrag stellen... Nur hat das ohne Aufforderung von wem kaum Chancen auf Erfolg es sei denn der Fall ist eindeutig wie zb Tetraplegie.

ist es nur deine Meinung, dass die Reha nichts bringen würde, oder wurde dies bereits ärztlich so festgestellt?

idR ist es so, dass man zunächst den Antrag auf Reha stellt, egal ob man nun Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. die Rentenversicherung prüft dann selbst, ob eine Reha überhaupt Erfolgsaussichten hat. wenn die Rentenversicherung entscheidet, dass es keinen Erfolg bringt, dann deutet die Rentenversicherung von sich aus den Reha-Antrag in einen Rentenantrag um. d.h. er gilt dann als Rentenantrag.

wenn sie allerdings sagt, dass es Erfolgsaussichten bei einer Reha gibt, dann gehts eben erstmal auf Reha. während der Reha wird dann nochmals geprüft, ob du erwerbsfähig sein wirst bzw. werden könntest. wenn nicht, dann geht diese Info an den Rententräger - womit wir dann wieder bei der Umdeutung vom Rehaantrag in den Rentenantrag wären.

aber von sich aus sagen, dass es nichts bringt, das wird nicht akzeptiert.

Kann man. Sofern die DRV eine Erwerbsminderung am Ende der Reha feststellt, wird man evt auch gleich zum Rentenantrag aufgefordert

Bißchen dünn deine Informationen. 

Eine Reha braucht Zeit und nützt nur etwas, wenn man sich auch darauf einlässt und daran mitarbeitet.

Iwie kommst du rüber als wolltest du das Thema Reha schnellstmöglich abhaken, um zur Rente überzugehen.

gmnads 
Fragesteller
 07.07.2016, 22:01

Welche Informationen brauchst du denn? Die Frage ist doch klar gestellt. Muss man eine Reha machen, wenn sie nichts nützt? Seanna hat darauf doch prima geantwortet. Wenn es unsinnig ist wie bei Tetraplegie dann nicht. Ergo ist die Antwort auf meine Frage: Nein muss man nicht.