Stellen die Autoübergabe-Rückgabeprotokolle - als elektronisches Dokument mit elektronischer Unterschrift auch als die einzigen Beweismittel Urkundenbeweis dar?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Mietwagen gemietet. Bei der Fahrzeugübergabe bzw. Rückgabe habe ich meine Unterschrift in elektronischer Form am Handy Touchscreen ( Smartphone) abgegeben. Daher wurden keine Unterlagen übergegeben. Und diese Unterschrift habe ich lediglich Zweck die Fahrzeugübernahme/Rücknahme abgegeben. dass bedeutet, ich habe davon gar nichts gewusst, dass es sich mit diesem elektronischen Unterschrift um einer Übergabe/Rückgabeprotokoll handelt, das wurde auch von der zuständigen Mitarbeiter vor Ort nicht erklärt. Jetzt behautptet der Autovermieter, dass neue Schaden von mir verursacht worden sind. Ein Schadenfall wurde gegen mich geöffnet. Ich habe die Schadenbehauptung bzw. Schadenersatzforderung abgelehnt und erklärt, dass der Mitarbeiter nur mündlich bestätigt hat, dass diese Schäden am Auto ihm bekannt sind und schon am Auto waren. Außerdem habe ich auch Fotos mit Datum/Uhrzeitstempel gefordert, um den Zustand des Fahrzeugs vergleichen zu können. Das wurde leider nicht nachgekommen. Autovermieter mitgeteilt hat, dass Fotos aufgenommen werden, nur nachdem die Schäden festgestellt werden. Der Autovermieter hat noch wörtlich geantwortet: “Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und auch von Ihnen unterzeichnet. Den Neuschaden haben Sie auf dem Rückgabepokoll mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Die Beschädigung am Fahrzeug wurde bei Rückgabe des Fahrzeugs ordnungsgemäß erfasst und anhand Digitalfotos dokumentiert. So ist ausgeschlossen, dass eventuell nachfolgende Beschädigungen zu Ihren Lasten gehen“. Vieles deutet für mich darauf hin, dass ich als Opfer der Schadensregulierung ausgewählt wurde. In diesen Fall, Erfüllt diese Elektronische Unterschrift - am SmartHandy Display- die gesetzliche Schriftform? Stellen diese Übergabeprotokoll/Rückgabepokoll - als elektronisches Dokument mit elektronischen Unterschrift versehen sowei auch als die einzige Beweismittel- Urkundenbeweis im Sinne des Gesetzes dar? Ich freue mich sehr auf Ihre Anrwort und vielen Dank im voraus Mit Freundlichen Grüßen

Schadensersatz, Unterschrift
Schriftlicher Vertrag weicht von mündlichen ab, möchte nicht unterschreiben, was kann man machen?

Hallo, habe an einer chaotischen Filmproduktion teilgenommen, die anfänglich ganz locker anfing: "Ach, wir machen das alles zusammen, ich bin auch Anfänger, wir kriegen das gemeinsam hin." Die Positionsbezeichnungen hat man sich auch eher so gegeben (ich Produktionsleitung), weil man nicht nur ausschließlich eine Position gemacht hat, sondern dazu noch dies und das und jenes... So erfolgte die erste Drehzeit, die ziemlich spartanisch war, aber dennoch mit Drehplan, Dispos, ein paar Mietverträgen etc. Späääter kam dann doch die Förderung und damit eine Rechenschaftsinstanz. Auf einmal war ich in nicht mehr eingeweiht, habe keine Papiere mehr zu Gesicht bekommen etc, der Chef (Producer/Regisseur) wurde zusehends nervös gegenüber Geldfragen etc, hat aber nie neue Breifings oder Anforderungen kundgetan. Es kam die zweite Drehzeit und alles wurde genauso gemacht wie bei der ersten, aber es gab immer mehr Misstrauen etc., obwohl ich die ganze ZEit kostenlos ohne Vertrag gearbeitet habe... nach einer Pause kamm dann die 3. Drehzeit und als diese dann abgeschlossen war, ein Tag nach Drehschluss!!! kamm das Donnerwetter, Beleidigungen, Anschuldigungen. Das Verhältnis wurde absichtlich erschüttert und verschlechtert. Ich habe dann erst (ich weiß, mega dumm, aber wir waren zuvor eigentlich Bekannte und es lief auf Vertrauensbasis und Gutmenschentum von mir aus) den schriftlich Vertrag verlangt, weil ich Angst hatte, dass das wenige Geld, was mir über die Förderung zustand nirgendwo schriftlich festgehalten ist. Zunächst wurde meine Forderung ignoriert, dann hat man versucht mir einen nachträglichen Vertrag als illegal zu verkaufen, schließlich wurde eingewilligt und mir ein Vertrag übergeben ohne Unterschrift und der INhalt weicht von der mündlichen (ursprünglich sehr flexiblen und unbestimmten) Absprache ab. Das heisst, ich möchte ihn eigentlich nicht unterschreiben. Mir wurde nun als letztes auch die BEdingung gestellt, dass meine Rechnungen erst nach Unterschrift des Vertrages bezahlt werden! Was kann man da machen? 1) Kann man nun die Unterschrift von mir fordern, bevor die (läängst überfällige) Begleichung der Rechnung passert? 2) Wenn eine Förderung schon auf die Budgetierung zugeschnitten ist, das heißt man hat im Voraus alle Posten und die zugehörigen Honorare festgelegt, kann man im Nachhinein behaupten, dass die Person den schriftlichen Vertrag (angenommen ich unterschriebe diesen) nicht eingehlaten hat und ihr das Geld nicht bezahlen? 3) Kann ich Passagen im Vertrag streichen oder kann ich die Unteschrift verweigern und mich auf meinen mündlichen Vertrag zurückberufen? 4) Falls es jemals zum Gericht käme in dieser aktuellen Situation, welche Ausscihten hätte ich nach: - erfolgreich abgeschlossener Dreh; - Dokumente wie Drehplan, Dispos etc., die meine Tätigkeit beweisen; - ZEugen (Team), die meine Tätigkeit bezeugen;- E-Mail-Verkehr mit diffusen unsachgemäßen Anschuldigungen, Beleidigungen etc.

Sorry für d. langen Text & danke im Voraus! Tina

arbeitsrecht, Film, Recht, Vertragsrecht, Unterschrift
Kassiererin akzeptiert meine aktuelle Unterschrift nicht

Hallo ihr lieben! Es geht um folgendes: Ich gehe min. 3-4x die Woche bei Netto einkaufen. Zahle meistens mit meiner EC-Karte. Verstehe mich mit allen Kassiererinnen gut außer mit einer Dame dort. Wenn ich schon sehe das die an der Kasse sitzt würde ich am liebsten warten bis ne 2. Kasse eröffnet wird. Ich besitze meine EC-Karte bereits seit JAHREN. Früher habe ich nicht so oft unterschrieben und dementsprechend meinen Namen in meiner "Teenyschrift" geschrieben. So auch auf der EC-Karte. Jetzt nach einer Ausbildung im Hotel und gefühlten Millionen Unterschriften später habe ich mir eine eigene persönliche Unterschrift angeeignet. man erkrennt noch eine teilweise eine Ähnlichkeit aber sie ist dennoch jetzt anders. Für alle anderen Kassiererinnen aus Netto und anderen Läden ist das absolut kein Problem aber für diese "Dame"....sie verlangt jedes Mal das ich quasi meine eigene Unterschrift fälsche und wie früher als Teenager unterschreibe was mir einfach nicht mehr gelingt. Habe ihr auch schon gesagt das sie meinen Ausweis sehen kann aber das will sie nicht. Ich fühle mich mehr als nur ein wenig schikaniert von ihr. Ist es wirklich rechtens das sie von mir verlangt meine eigene Unterschrift zu fälschen weil sie sonst meine Zahlung nicht akzeptiert?? Ich meine mich erinnern zu können das ich mal gehört habe das dies nicht rechtens ist weil man immer mit der aktuellen Unterschrift unterzeichnen muss um im Falle eines Falles die Unterschriften vergleichen zu können.

ec-Karte, Einkauf, Unterschrift
Juristische Klauseln vor Zusendung eines Exposes für eine ETW: wie weit kann man sich darauf einlassen?
Makler verlangt Unterschrift von 7-seitigem Formular vor Zusendung eines Exposes. Kann man sich ohne juristische Kenntnisse darauf einlassen?

Guten Tag, wir haben einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.

Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen und Zustimmungen anklicken, Unterschriften leisten, etc.?

Eigentumswohnung, Immobilienmakler, Jura, Vertrag, Vertragsrecht, Unterschrift