kartenzahlung mit falscher unterschrift?
Ich halte die Kartenzahlung per Unterschrift für eine ganz windige Sache. Probieren Sie es mal aus: Unterschreiben Sie mit "Erwin E. Neumann", "Donald Trump" oder "Erich Honnecker". Egal! Auch 3 Kreuze reichen!
Mit einer geklauten Karte kann der Strolch einkaufen bis zum Abwinken, egal, was er da hin krakelt. Wenn man den Diebstahl nicht sofort bemerkt und die Karte sperren lässt, was dann?
1 Antwort
Ja, dieses Verfahren ist unsicher und wird von den Banken offiziell auch gar nicht unterstützt, aber einige Händler (bzw. deren Zahlungsdienstleister) verwenden es trotzdem.
Für den Kunden ist dieses Verfahren allerdings relativ risikolos, da Abbuchungen aus solchen Zahlungen innerhalb der üblichen Fristen widersprochen werden kann. Wenn der Händler dann keinen Beleg mit der richtigen Unterschrift vorweisen kann, hat er Pech gehabt.