Wie kann Immobilien-Bürgschaft und Schenkung, ggf. mit Nießbrauch sinnvoll kombiniert werden?

Hallo werte Community,

eine Frage aus dem Bereich Bürgschaft / Immobilienübertragung / Schenkung / Nießbrauch in der Hoffnung, kreative Hilfe von Euch zu erhalten.

Folgende Situation IST:

Aktuell wohne ich zur Miete in einem Haus (A) in dem auch der Vermieter lebt. Der Wert von (A) ist schwer zu beziffern, aber sicherlich über dem noch offenen Kredit von 80.000 Euro. Der Vermieter hat ein weiteres Haus (B) (13 Wohneinheiten), geschätzter Verkehrswert von 1 Million Euro, allerdings auch noch mit ca. 800.000 Euro im Kredit. Vermieter hat keine direkten Erben, ist 60 Jahre alt. Das andere Objekt (B) (mit den 13 Wohneinheiten) sichert ihm sein Einkommen, da er ansonsten keine nennenswerten Einkünfte und auch kaum Rentenansprüche hat. Dieses besagte Objekt (B) allerdings ist seinerzeit mit einer Bürgschaft seiner damaligen Frau finanziert worden, die jetzt aus diesem Vertrag rauswill, da die beiden seit geraumer Zeit geschieden sind.

Problemstellung:

Vermieter fragt mich, ob ich nicht die Hälfte dieses Objektes (B) haben möchte und dafür als Bürge eingesetzt werden könnte. (Die Gütertrennung läuft da wohl auf anderen Wegen). Er kann sich vorstellen, mich als Erben einzusetzen (wie gesagt, keine direkten Erben, nur Geschwister/Neffe)

Motivation Vermieter: Er möchte sowohl seinen Lebensunterhalt über die Mieteinnahmen (von Haus (B) ) sichergestellt wissen als auch im Haus (A) weiterhin wohnen bleiben.

Meine Motivation: Übertragung von Haus (A) auf mich, so dass ich nicht mehr zur Miete, sondern im Eigentum lebe (um beispielsweise sinnvoller Investitionen tätigen zu können). Mittelfristig, also im Erbfall bei Tod des Vermieters Erbe des Objekts (B).

Sachlage soweit verständlich? Ich bin kein Immobilienprofi und werde mir hier sicherlich fachkundige Information und Beratung von verschiedenen Stellen holen und das sehr genau durchrechnen.

Es geht mir aktuell eher darum, wie man hier eine Lösung generieren kann, die für alle Seiten optimalen Nutzen bietet. Freies, kreatives Denken erwünscht, im Zweifel auch abraten! Bisher bin ich im Konzept "Schenkung mit Nießbrauchsrecht" gelandet. Zumindest mal für Objekt (A). Objekt (B) würde ich auch nur dann quasi "bebürgen", wenn mir dies erbrechtlich jetzt oder später ohnehin übergeben würde.

Machen diese Gedanken Sinn? Wie sind Eure Gedanken? Vielen Herzlichen Dank für jegliche Tipps und Ideen...

Bürgschaft, Finanzierung, schenkung
wem gehört ein haus wenn der bürge zahlen musste ?

Meine Eltern haben das Haus in dem sie wohnen auf den Namen meiner Schwester gekauft, als sie 18 wurde.Auch ein gewerbe haben sie auf ihren namen geführt welches sie verschuldet haben.Die haben ihr erzählt das sie ja keine Nachteile davon hätte und nun kam das Gegenteil heraus, Sie bekommt noch nicht mal Bafög um ihre Ausbildung zuende zu machen und die haben auf ihren Namen auch eine Menge schulden gemacht. In dem Haus direkt wohnen will meine Schwester nicht weil es zu weit zur Arbeit ist und meine Eltern leben schlimmer als Messis... (Keine Übertreibung) Mein(Stief) Großssvater , welcher Finanziell sehr gut abgesichert ist hat gebürgt damit der Kredit auch ohne Einkommen durchgeht und hatte für den fall der Fälle eine Lohnbescheinigung vorbereitet. Nun ist es so das meine Schwester das Haus abstossen will weil sie sich betrogen fühlt, unser Stiefvater sagte nur zu ihr: "Das Haus ist meine Altersvorsorge, was mit dir ist, ist mir egal..." Unser Stiefvater war aber so schlau und hat die Naivität meiner Schester ausgenutzt und sich Wohnrecht eintragen lassen. Nun hatte ich die Idee den Kredit platzen zu lassen, so das unser Großvater(der auf der Seite des Stiefvaters ist) zahlen muss, bleibt das Haus eigentum meiner Schwester und hat er hinterher Regressansprüche gegen sie ?? Auch würde ich gerne wissen ob man ihm das Wohnrecht aufgrund der Umstände absprechen kann, Danke

Bürgschaft, Hauskauf
Akzeptiert die Bank bei einer Motorradfinanzierung 2 Bürgen

Hallo ich habe folgendes Prroblem.

Ich selbst bin 20 Jahre alt habe einen festen Arbeitsplatz mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Heute wollte ich bei nem Händler mein Traummotorrad ( Kawa Zx10r ) mit ner Finanzierung zu etwas realem machen.

Ich halt mich mal kurz..

Der Händler bekam nach der Anfrage einen Anruf von der Bank mit der Aussage mein Rating sei zu schlecht aus diversen Gründen. Lag meines Erachtens an den Ablehnungen vergangener Kreditanfragen.. Aufjedenfall meinte die Bank das ich einen Bürgen brauche. Jetzt is das Problem, dass meine Eltern leider nicht in der Lage sind die Bürgschaft zu übernehmen, dafür aber ein Kolleg und meine Oma halt.

Eigendlich möchte ich ungern jemand reinziehen, aber da zu 100 % weiß, dass ich Zahlungsfähig bleibe und die monatliche Rate locker zahlen kann ( außer ich sterbe jetzt plötzlich weg ).

Meine Oma selbst hat eine gute Rente und auch ne kleine Reserve auf dem Konto, aber leider kein Vermögen und ich denke das größte Problem wird ihr Alter sein ( 81 ). Und mein Kolleg möcht ich da echt nicht reinziehen, deshalb hab ich folgende frage:

Wie gut sind die Chancen, dass die Bank meine Oma als 1 Bürgen annimmt. Und als 2ten Bürgen meinen Kolleg, im Falle das meine Oma stirbt, aas keiner hofft aber ja leider in dem Alter nie ausgeschlossen is. ?

Ich meine die Bank hätte sozusagen ne doppelte Absicherung und ich mein Traumbike=) ????

Bürgschaft, Finanzierung, Kredit, Motorrad, Bürge
Bin ich nach dem Verkauf der GmbH auch von der Bürgschaft befreit?

Im Jahr 2009 haben wir für unsere GmbH, über unsere Bank einen KFW Förderkredit (KfW Startgeld) in Höhe von 50.000,00€ erhalten.

Wir, die Gesellschafter haben eine Mithaftung zu folgenden Quoten übernommen:

Ich, als Gesellschafter/Mitverpflichter 80%

Gesellschafter 2, als Gesellschafter/Mitverpflichter 10%

Gesellschafter 3, als Gesellschafter/Mitverpflichter 10%

Im Jahr 2012 hat die Bank, der GmbH das Vertragsverhältniss gekündigt und die Rückzahlung des Restkredites gefordert, weil die GmbH dieses Geld nicht hatte mussten wir, die Gesellschafter dafür aufkommen.

Gesellschafter 2 und 3 haben ihre Mitverpflichtung an die Bank abgezahlt, da ich die gesamte Restsumme meiner Mitverpflichtung nicht auf einmal zahlen konnte, habe ich mit der Bank eine monatliche Ratenzahlung vereinbart, darüber hinaus musste ich für die Restsumme, eine Schuldanerkenntnis bei einem Notar ablegen.

Mit der Schuldanerkenntnis hatte ich angenommen, dass der Kredit auf mich übertragen worden ist und habe seit Juni 2012 die monatlichen Raten gezahlt.

Im Februar 2014 wurde die GmbH an einen anderen Gesellschafter verkauft und ich bin mit der Bank in Vergleichsverhandlung über die Restsumme des Kredites getreten, jetzt teilte mir die Bank mit, das der Kredit nicht auf mich übertragen worden ist und ich diesen lediglich anstelle der GmbH gezahlt habe.

Die Bank will jetzt einen Teil von mir haben und den Rest bei der GmbH einfordern.

Meine Frage ist:

Bin ich überhaupt noch verpflichtet irgendetwas an die Bank oder die KfW zu zahlen oder bin ich mit dem Verkauf der GmbH auch aus der Mitverpflichtung raus?

Bürgschaft, GmbH, KfW, Verkauf
Ab wann steht Bürgschaft in der Schufa?

Das Netz ist voller Informationen, dass eine Bürgschaft bei der Schufa als "neutraler" Eintrag vermerkt wird.
Doch ein Experte hier meinte, dass die Bürgschaft erst in der Schufa auftaucht, sobald der Bürge zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
Vielleicht meinte er auch, dass sie erst dann Einfluss auf die Scores hat?
Die Schufa kann nur speichern, was ihr gemeldet wird.
Kann es sein, dass die Banken dies unterschiedlich handhaben, und dass (manche) Sparkassen eine Bürgschaft zunächst nicht melden, sondern erst, sobald der Zahlungsanspruch entsteht?

Hat da jemand Erfahrungen?

In der Schufa-Selbstauskunft meiner Freundin steht keine Bürgschaft.
Doch ich traue ihrem Stiefvater nicht.
Und da war vor 8 Jahren ein "dubioser" Banktermin ihrer (Stief-)Eltern, wo sie unbedingt mitkommen und "etwas unterschreiben" sollte.
Was, das hat sie natürlich nicht gelesen.
Der Stiefvater hatte ihr erklärt "Das hat mit unserem Umzug nach Frankreich zu tun.
Die Bank braucht eine deutsche Adresse, an welche sie Post schicken kann, wenn diese im Ausland nicht angenommen wird. Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich, die Post dann weiterzuleiten.".
Post kam in den 8 Jahren nie an.
Und noch andere merkwürdige Geschichten, welche für mich nach Insolvenz aussahen.
Doch nun ist die Mutter gestorben, der Stiefvater gibt keinerlei Informationen über die Vermögenssituation heraus und möchte das Erbe "allein regeln".
Die Töchter vertrauen ihm und fragen erst gar nicht nach.

Da kommt mir dieser "dubiose" Banktermin wieder in den Sinn und der Verdacht, dass meiner Freundin eine Bürgschaft untergejubelt wurde.
Oder wie sonst kommt ein überschuldetes Paar im Alter von 70 und 74 ohne Sicherheiten ind Deutschland, nur einem Ferienhäuschen in Frankreich noch an einen Kredit mit offenbar über 8 Jahren Laufzeit?

Nein, ich kann meine Freundin leider nicht zur Sparkasse schicken, damit sie fragt, was sie da unterschrieben hat.
Denn sie vertraut ihrem Stiefvater und der Haussegen hängt wegenmeines Misstrauens ohnehin schon schief...

Bürgschaft, erbrecht, Erbschaft, Schufa
Bürgschaft unterschreiben?

hallo, ich bin schon lange mitleserin in diesem forum. meine fragen konnte ich auch immer beantwortent finden doch jetzt hab ich eine spezielle frage und da wochenende ist weiß ich nicht wer mir sonst auf die schnelle rat geben könnte, außer ihr. hier meine frage: meine schwägerin und meine schwiegermutter haben zusammen ein haus je zur hälfte. vor ein paar jahren haben sie einen kredit mit ca. 80.000 euro aufgenommen. beide haben unterschrieben. meine schwägerin hatte eine firma die anfang 2009 in konkurs gegangen ist. gleich danach lies auch meine schwägerin das belastungs- und veräußerungsverbot für meine schwiegermutter ins grundbuch eintragen (zur sicherheit). die gläubiger fordern jetzt 60.000 euro ein und der masseverwalter will gerichtlich vorgehen damit das belastungs- u. veräußerungsverbot wieder gelöscht wird da es erst nach konkursanmeldung eingetragen wurde. die bank mit den 80.000 ist auch im konkurs drinnen - fordert aber nicht da sie die raten immer pünktlich bezahlt haben. jetzt will meine schwägerin das mein mann für die 60.000 euro mit bürgt da sie allein nichts bekommt. soll er es machen? haftet dann er nur für die 60.000? das problem ist auch das wenn der masseverwalter die löschung fordert das das ganze haus ev. zwangsversteigert wird. oder? kann sich eine familie 2 erw. + 1 kind, wohnung und auto überhaupt einen gesamtkredit vo ca. 140.000 euro leiste

Bürgschaft, Grundbuch, Kredit
Sohn ist Bürge für Haus, Mutter verlangt Geld und droht mit Leibrente, was tun?

Hallo, ich hoffe, ich treffe hier auf jemanden, der sich in dem Bereich auskennt. Die Mutter meines Freundes hat vor ca. 20 Jahren ein Grundstück geerbt und mit ihrem damaligen Freund ein Haus darauf gebaut. Vor 15 Jahren ging die Beziehung auseinander, die Bank wollte als Absicherung einen Bürgen und mein Freund war so nett und hat das für sie gemacht.

Zu der Zeit war mein Freund Single, arbeitete in einem anderen Bundesland wo er eine Dienstwohnung hatte und war nur 2x im Monat zuhause. Er hatte im Haus bei der Mutter ein eigenes Schlafzimmer und mehrere hundert Euro quasi als eine Art Miete für das Zimmer bezahlt. Ebenfalls mündlich vereinbart zwischen ihm und der Mutter war, dass er dafür, dass er sie finanziell unterstützt und Bürge ist, ins Grundbuch eingetragen wird und somit das Haus im Todesfall der Mutter ihm gehört.

Inzwischen hat sich seine Situation geändert, er arbeitet nun in der Nähe von zuhause und ist seit 6 Jahren mit mir zusammen. Zuhause schlafen kann er aber nicht mehr, sie hat einfach sein Zimmer mit ihren Sachen vollgeräumt und seinen gesamten Besitz in das schimmelbefallene, 90 Jahre alte Nebengebäude geräumt, das sehr klein ist und keinen Wasseranschluss hat. Sie ist der Meinung, er kann ja da drüben wohnen, sie will nicht, dass er jeden Tag im Haus ist weil sie sonst keine Privatsphäre hätte.

Da man in diesem Nebengebäude nicht wohnen kann, sind wir die meiste Zeit bei mir zuhause, ich habe eine 43qm kleine Mietwohnung, bin sehr introvertiert und es stresst mich auf Dauer sehr, auf so engem Raum mit meinem Partner zusammen zu wohnen. Wir würden gerne in etwas Größeres ziehen, können es uns aber nicht leisten, obwohl wir beide Vollzeit arbeiten gehen, weil sie nach wie vor jeden Monat Geld von ihm verlangt.

Sie hat psychische Probleme und wird sofort ausfällig, wenn man das Thema mit ihr besprechen möchte, bekommt Panikattacken und gibt ihm die Schuld dafür, wenn es ihr schlecht geht. Laut ihr könnte sie sich das Haus ohne sein Geld nicht leisten, andererseits hat sie sich vor 2 Jahren erst einen 1700€ teuren Rassewelpen gekauft, der viele laufenden Kosten verursacht, ein neues Auto, Urlaub in Venedig, kauft sich andauernd neue Klamotten, Schuhe, Pflanzen, Deko, Möbel etc. Wir sehen es nicht ein, dass wir beide trotz Vollzeitjob in meiner kleinen Wohnung leben müssen, während sie alleine im Haus lebt und das Geld zum Fenster raus wirft. Wenn es um Dinge wie Reparatur der Heizung oder so geht, hat sie dann kein Geld mehr und pumpt ihn wieder an.

Sie droht damit, wenn er nicht weiter bezahlt, dass sie das Haus in Leibrente gibt, und er somit später Mal garnichts haben wird. Da er aber seit 15 Jahren mitbezahlt, will er natürlich nicht leer ausgehen. Im Grundbuch steht er auch bis heute nicht drin, er fühlt sich von der eigenen Mutter ausgenutzt und erpresst. Jemand eine Idee was wir tun können, damit sie einsieht, dass das so nicht weiter gehen kann und er nicht umsonst seit 15 Jahren einzahlt? Sind in Österreich zuhause.

Bürgschaft, Erbe, Leibrente
Bruder +ich erben mal Haus.Er macht laufd.Schulden+will mich als Kredit-Bürgen.Will er an mein Erbe?

Mein Bruder und ich erben laut Berliner Testament m.Eltern (Mutter inzwischen Witwe u.Voll-Erbin) mal gemeinsam zu gleichen Teilen ein Haus. Bruder arbeitet(Ex-Jura-Student)als Geschäftsführer. Ich bin Staatl.anerk.Erzieherin,habe immer nur Vertretungs-Stellen gehabt. Mittlerweile lebe ich von Hartz IV. Habe über 2.000 Euro Schulden. Mein Bruder,der aufgrund geregeltem Einkommen (da fest.Arbeitsplatz) eigentl.keine Probleme als Geschäftsführer haben müsste,bei mehreren Banken Kredit zu nehmen , hat nun selbst 25.000 Euro Schulden . Und kam mit meiner Mutter Sonntags zu mir,und wollte mich als Bürgin für einen erneuten Kreditantrag -bei der BHW Bank.Er brauche dringend Geld Er sagte,dass meine Mutter aufgrund ihres hohen Alters allein keine neue Hypothek(auf`s Haus aufgenommen) sicher abzahlen kann.Dann legte er mir eine selbstverfasste Freistellungs-Erklärung vor,in dieser er erklärte,mich,-im Falle SEINER Zahlungs-Unfähigkeit der Raten,mich von allen "wirtschaftlichen" Verpflichtungen zu entbinden .OHNE notarielle Beglaubigung. Auf dem Formular des BHW-Kredit-Antrages soll ich nur meine Adresse als Bürgin angeben, NICHT ABER Angaben zu Gehalt oder Arbeitgeber machen. OHNE meine Bürgschafts-Unterschrift:Bleibt mir wenigst.Recht auf Pflichtteil?? Könnte es sein,dass mein Bruder sich durch meine Unterschrift irgendwie meinen Erbteil für sich sichern will ?

betrug, Bürgschaft, erbrecht, Hartz IV, Kredit