Meine Mutter hat beim Hauskauf ihres Enkels eine Bürgschaft übernommen,da der Verdienst seiner damaligen Lebenspartnerin nicht gereicht hatte.Nun hat der Enkel?

3 Antworten

Von einer Bürgschaft kann man nicht zurücktreten. Man kann nur vom Darlehensgeber entlassen werden. Das ist aber extrem unwahrscheinlich bzw. eigentlich nur denkbar, wenn die Schuld ohnehin komplett beglichen wurde.

Schelle

Kann der Bank (Gläubigerin) gegenüber nachgewiesen werden, dass die beiden Schuldner (Enkel und Partnerin) aufgrund Einkommensverbesserung jetzt in der Lage sind, die Belastungen ohne weiteres zu tragen, kann versucht werden, dass die Mutter (Bürgin) aus der Bürgschaft entlassen wird.

Wohlgemerkt: Über die Möglichkeit der Bürgschaftsentlassung entscheidet die Bank und nicht der Schuldner.

Der Enkel kann nicht von der Bürgschaft zurück treten.

Das kann nur die Bank!