Hauskauf mit Brandschaden?

1 Antwort

Wahrscheinlich wird es mit der Versicherung nicht so funktionieren, wie ihr euch das vorstellt.
Der Versicherungsfall ist vor der Veräußerung eingetreten. Somit steht die Entschädigung demjenigen zu, der zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer (Gebäudeeigentümer) war. Also geht der Anspruch aus der Versicherung nicht auf den Käufer über.
Verkauft sie dir also das Haus vor der Wiederherstellung, wird sie wahrscheinlich nur den Anspruch auf die Zeitwertentschädigung haben.

Allerdings würde ich noch einmal genau die Bedingungen studieren. Denn eigentlich ist die Versicherungssumme dafür gedacht, das Gebäude wieder aufzubauen. Insofern leistet die Versicherung nicht erst, wenn die versicherte Sache wiederhergestellt wurde, sondern schon vorher. Für den Neuwertanteil gilt allerdings, dass dieser auch tatsächlich für den Wiederaufbau verwendet wird.