Zwei hand Messer in einer waffeverbotzone?

2 Antworten

Für eine rechtssichere Antwort wäre es hilfreich zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Waffenverbotszone angeordnet wurde. Waffenverbotszonen nach dem Waffengesetz basieren auf § 42 Abs. 5 oder 6 WaffG. Ich habe aber auch schon Allgemeinverfügungen zu Waffenverbotszonen gesehen, die sich auf das Bundespolizeigesetz stützten (z. B. hier).

Ein Verstoß gegen § 42 Abs. 5 oder 6 WaffG ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann (§ 53 Abs. 1 Nr. 23 i.V.m. Abs. 2 WaffG). Bußgelder dürften sich im Regelfall im oberen zwei- bis unteren oder mittleren dreistelligen Eurobereich bewegen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000€ geahndet werden kann.