Zusammen ziehen? Sie alg2?


16.09.2021, 04:31

Vllt noch kurz zu meiner finanziellen Lage ich habe noch ein Kredit für mein Auto am laufen und zahle für meine erste Tochter (4 Jahre) Unterhalt.

1 Antwort

Nun zu meiner Frage, was für Gelder würde meine Partnerin nun noch erhalten wenn wir zusammen wohnen würden

Da ihr ein gemeinsames Kind erwartet, wäret Ihr nach einem Zusammenzug von Beginn an als Bedarfsgemeinschaft zu betrachten - bedeutet Du wärest Ihr ab diesem Moment zum Unterhalt verpflichtet.

Und mal realistisch - das wäre auch mit einem Nettoeinkommen von 2500 + UVG je Kind von 174 Euro + 2 * Kindergeld à 219 Euro abzügl. Kindesunterhalt für Dein Kind max. 320 Euro - also derzeit gesamt 2966 Euro problemlos möglich.

Sobald dann das gemeinsame Kind zur Welt kommt sinkt der Kindesunterhalt für Dein 1. Kind geringfügig und Kindergeld für das "3." Kind = 225 Euro kommt hinzu - desweiteren für das 1. Jahr das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro ......

wären also knapp 3500 Euro netto für Eure 5-köpfige Familie. "Sorry" - aber da gibt es dann keine zusätzlichen staatlichen Transferleistungen mehr - wozu auch?