Zahlung von Bereitstellungszinsen und Darlehensrate

2 Antworten

Leider ist der von der Bank verwendete Ausdruck "Bereitstellungszinsen" unglücklich und verwirrend. Besser spräche man von Bereitstellungsprovision auf die noch nicht ausgezahlte Kreditsumme und von Darlehnszinsen auf die bereits ausgezahlte Kreditsumme. Dies sollte dann klarer sein, insb. wenn die Auszahlung in mehreren Teilraten erfolgt. Die Bereitstellungsprovision ist erheblich niedriger als die Darlehnszinsen (denn sie wird für bereitgestelltes Kapital berechnet, für das noch kein Kreditrisiko besteht). Üblicherweise werden die ersten (mind. 6, manchmal auch mehr) Monate nicht mit Bereitstellungsprovision belegt.

Die während der Bauzeit anfallenden Kreditzinsen werden häufig auch als Bauzeitzinsen bezeichnet. Sie werden entweder vom Darlehnsnehmer bei Fälligkeit bezahlt oder der Kreditsumme zugeschlagen (letzteres heißt "Kapitalisierung"). Die Tilgung beginnt üblicherweise erst nach Fertigstellung.

Lasse Dir dies genau von der Bank erklären, da die Banken sich nicht nur bei den Begriffen, sondern auch bei ihrer jeweiligen Berechnung unterscheiden.

Im Gegensatz zum Kauf eines bereits fertigen Hauses kommt es bei Euch also zu Kreditauszahlungen ("Valutierungen") nach Baufortschritt. Dadurch überlappt sich die Phase der Kreditbereitstellung mit der der Kreditnutzung. Der bereitgestellte Kreditbetrag nimmt in dem Maße ab wie der jeweilige (ausgezahlte) Kreditsaldo zunimmt. Am Ende der Bauzeit sollte der Kreditbetrag vollkommen ausgezahlt sein.

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Stefanie: Um welchen Bereitstellungszins-Betrag geht es eigentlich? Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Nehmen wir einmal an, das Darlehen beträgt 150.000,-- € , der Bereitstellungszins 2,5 % jährlich, die Bauzeit ca. 9 Monate und nach 6 Monaten hast du aufgrund des erreichten und der Bank gegenüber nachgewiesenen Baufertigstellungsgrades bereits einen Darlehensteil von 100 000 € abgerufen. Der Darlehensrest von 50 000 € kommt nach Baufertigstellung in 3 Monaten zur Auszahlung. An Bereitstellungzinsen würden (neben den normalen Darlehenszinsen für den ausgezahlten Darlehensteilbetrag) 312,50 € anfallen.

Empfehlung: Versuch bei der Bank, dass der bereitstellungsfreie Raum um weitere zwei Monate verlängert wird.