Zahlt die Versicherung meinen Zaunschaden auch wenn kein neuer Zaun errichtet wird?

5 Antworten

Nein. Du hast in der Regel Anspruch auf Reparatur oder einen Ausgleich bezogen auf den Zeitwert. Genaueres steht in den Versicherungsbedingungen, die hier keiner kennt. Den Zeitwert legt die Versicherung fest und der kann bei älteren Objekten durchaus bei 0 liegen.

Nein. Du hast in der Regel Anspruch auf Reparatur oder einen Ausgleich bezogen auf den Zeitwert.

Gebäudeversicherung reguliert zum gleitenden Neuwert, nicht zum Zeitwert!

0

Ich weiß nicht wo der Restwertschwachsinn der anderen Antworten herkommt, ist doch kein Haftpflichtschaden...

Sturm (Windstärke > 8) ist versichertes Schadenereignis der verbunden Wohngebäudeversicherung.

Die VGV ist eine gleitende Neuwertversicherung. Eine KVA-Abrechnung funktioniert aber nicht ganz so einfach, wie in der KFZ Versicherung, Stichwort hier: "fiktive Abrechnung".

Ich würde hier Kontakt zum betreuenden Vermittler oder der HV der Versicherung aufnehmen wie man dies handhabt ob man hier die üblichen 70% veranschlagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie wird eher den Restwert zahlen. Der kann bei einem Zaun sehr gering werden.

Nein, das muß die Versicherung nicht! Du hast nämlich nur Anspruch auf Ersatz des Restwertes vom Zaun.

die Vers. zahlt dir den Restwert wie hier schon geschrieben, aber was du mit dem Geld machst ist deine Sache, wenn es reicht kannst du davon in Urlaub fahren, wenn nicht geh mit deiner Frau schön Essen, aber den Zaun mußt du weder neu machen noch reparieren lassen.