Zahlt die Rechtsschutz, mit laufendem Fall, bei Trennung weiter?

2 Antworten

Hallo,

ich glaube, ich habe mich etwas doof ausgedrückt.

Also, mein Partner ist Rechtsschutzversichert. Er ist der Versicherungsnehmer und ich wurde damals als Partnerin mit eingetragen, so dass ich auch alles nutzen kann und abgesichert bin.
Die Rechtsschutz nehme ich schon seit 2 Jahren in Anspruch. (Verkehrsrecht. Durch Gerichtstermine und Gutachten wird sich das mindestens noch ein Jahr lang ziehen) Über meinen Anwalt ist alles mit der Rechtsschutz abgeklärt und die Zahlen auch in meinem Fall.

Da ich mich bei Trennung ja wieder selbst versichern muss (Haftpflicht, Hausrat usw) weiß ich nicht wie es mit der Rechtsschutz sein wird, da ja gerade ein aktueller Fall „offen“ ist.

Bei einer neuen Rechtsschutz habe ich ja ein paar Monate Wartezeit, oder würde die neue auch direkt zahlen weil ich schon seit längerem einen Versicherungsfall habe? Oder muss ich mich vielleicht bei der Versicherung meines Partners versichern lassen, damit die Rechtsschutz quasi auf meinen Namen geschrieben wird und somit weiterläuft?

Vielen dann noch mal für eure Antworten.

Privatier59  16.11.2022, 11:45

Leider kann man immer noch nicht nachvollziehen, was Du uns fragen willst.

Fakt ist, dass keine Rechtsschutzversicherung für einen Streitfall eintreten wird der vor Abschluss des Versicherungsvertrags entstanden ist.

Das hat mit der allgemeinen Wartezeit nichts zu tun, sondern ist ein separater Leistungsausschluss.

Darüber wann genau der Streit entsteht kann man ganze Bücher schreiben. Hängt halt vom Einzelfall ab.

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Eine Rechtsschutzversicherung in Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung ist eine ungewöhnliche Kombination. Was für Rechtsfälle übernimmt die denn überhaupt? Vielleicht ist Deine Sache überhaupt nicht dabei.

Was soll denn überhaupt "mit drin" bedeuten? Bist Du ebenfalls versicherte Person oder erstreckt sich der Versicherungsschutz ganz allgemein auf Lebenspartner.

Wie dem auch sei: Bevor man Kosten verursacht, zum Beispiel durch Beauftragung eines Rechtsanwalts, ist es dringend anzuraten, bei der Versicherung eine Deckungszusage einzuholen. Wenn man da vollständige und wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat ist die Versicherung bis zum Ende der als abgesichert zugesagten Zeit daran gebunden.

Trotzdem kann man in der von Dir beschriebenen Situation dabei Überraschungen erleben. Bei einem Rechtsstreit wird sich die Deckungszusage auf die erste Instanz beschränken. Danach müßte man für die nächste Instanz erneut Deckungsschutz beantragen. Den würde man da in Deiner Lage nicht mehr bekommen. Eine andere Rechtsschutzversicherung braucht für bereits entstandene Streitigkeiten dann ohnehin nicht einzutreten.

Alarm67  16.11.2022, 07:52

"Danach müßte man für die nächste Instanz erneut Deckungsschutz beantragen. Den würde man da in Deiner Lage nicht mehr bekommen."

Daran habe ich starke Zweifel!

Bestand Versicherungsschutz, weil der Schaden in der versicherten Zeit entstanden ist, besteht auch weiterhin trotz Trennung Versicherungsschutz.

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