Rückforderung der Eigenheimzulage für 3 Jahre

3 Antworten

Charlotte 13, Korrektur: bin Mitte **2004**** ausgezogen (nicht 2007)

ist meines wissens rechtsgültig! hatte dasselbe problem. wenn du mitte 2004 ausgezogen bist, bekamst du ja schon fürs komplette jahr die ehz, obwohl dir rein theoretisch nur die hälfte zustehen würde für 2004. du hättest müssen damals gleich deine situation dem fa mitteilen, steht aber auch im jährlichen bewilligungsbescheid über die ehz! müsstest du nicht 3750€ zurückzahlen? ehz damals normalerweise jährlich 1250€?? kinder hattet ihr keine, wegen dem kinderzuschlag?? oder?

Charlotte13 
Fragesteller
 28.04.2013, 20:03

....vielen Dank für deine Antwort. Ich habe ein Kind und damals auch Kindergeld dafür bekommen. Bin im August 04 ausgezogen. Habe genau 1.150,- € p.J. bekommen. Habe ich mich denn nun strafbar gemacht. Ich habe es ja nicht dem FA angezeigt, was ich ja wohl hätte tun müssen.!?!?!?!?! Aber nach 6 Jahren habe ich auch gar nicht mehr daran gedacht :-(( LG

0
EnnoBecker  28.04.2013, 20:33

Hier mal ein schönes Beispiel, wo die Antwort grauenvoller aussieht als die Frage. Das haben wir hier ja auch selten.

Bist du bei Jappi wieder rausgeflogen, das du hier wieder mitschreiben willst?

1
Gaenseliesel  28.04.2013, 20:43
@EnnoBecker

Rätsel, was ist " Jappi " ? Die Antwort von michael78 ist wirklich grauenvoll zu lesen ! K.

0
EnnoBecker  28.04.2013, 20:47
@Gaenseliesel

Das ist so ein Portal für die ganzen "Kiddies" zum CHatten und Austauschen von Klingeltönen und Bildchen.

So eine Art Gesichtsbuch für Kinder.

Heißt aber Jappy, nicht Jappi.

0
michael78  28.04.2013, 20:55
@EnnoBecker

hallo herr becker: sag mal hab ich dir irgendwas getan? behalte deine anfeindungen bitte für dich.

0
EnnoBecker  28.04.2013, 21:00
@michael78

Hallo?

Du weißt genau, dass du mir auf deutsch schreiben sollst, wenn du willst, dass ich das Gekrakel lese.

0
finanzfrageTeam  30.04.2013, 08:08
@EnnoBecker

Liebe Mitglieder,

bitte bleibt bei euren Antworten und Kommentaren sachlich. Persönliche Angriffe und Beleidigungen haben hier keinen Platz und nutzen am Ende niemanden.

Freundliche Grüße

Jürgen vom Finanzfrage.net Support

0

Warum sollte der Vorgang verjährt sein ???

Entscheidend ist, wann das Finanzamt Kenntnis vom Vorgang hatte, da steht auch vermutlich in der Begründung des Bescheides...

...da findest du auch eine Belehrung über das Rechtsmittel. da dir bleibt ..., voraussichtlich dei Möglichkeit eines Einspruches - das solltest du aber nicht ohne fachliche Hilfe machen.

Wenn nicht flüssig sein solltest: Du könntest beim Finanzamt auch eine Stundung beantragen...

Charlotte13 
Fragesteller
 28.04.2013, 20:04

Danke für deine Antwort :-))

0