Rückforderung der Eigenheimzulage für 3 Jahre
Hallo, habe gerade (April 2013) ein Schreiben vom FA bekommen indem ich aufgefordert werde, die Eigenheimzulage für 3 Jahre (2005,06 und 07 = 3.500,-€) zurückzuzahlen. Bin Mitte 2007 aufgrund von Trennung aus der Eigentumswohnung ausgezogen und habe meinen Anteil an meinen damaligen Lebensgefährten verkauft. Notarvertrag und Ummeldung sind korrekt und umgehend erfolgt. Die Eigenheimzuzlage wurde mir weiter gezahlt. Ist die Rückforderung rechtsgültig oder tritt eine Verjährung in Kraft. Falls nicht, muss ich noch mit einer Strafe rechnen ? Könnte ich ggf. eine Ratenzahlung beantragen ? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar..... :-))
3 Antworten
Charlotte 13, Korrektur: bin Mitte **2004**** ausgezogen (nicht 2007)
ist meines wissens rechtsgültig! hatte dasselbe problem. wenn du mitte 2004 ausgezogen bist, bekamst du ja schon fürs komplette jahr die ehz, obwohl dir rein theoretisch nur die hälfte zustehen würde für 2004. du hättest müssen damals gleich deine situation dem fa mitteilen, steht aber auch im jährlichen bewilligungsbescheid über die ehz! müsstest du nicht 3750€ zurückzahlen? ehz damals normalerweise jährlich 1250€?? kinder hattet ihr keine, wegen dem kinderzuschlag?? oder?
....vielen Dank für deine Antwort. Ich habe ein Kind und damals auch Kindergeld dafür bekommen. Bin im August 04 ausgezogen. Habe genau 1.150,- € p.J. bekommen. Habe ich mich denn nun strafbar gemacht. Ich habe es ja nicht dem FA angezeigt, was ich ja wohl hätte tun müssen.!?!?!?!?! Aber nach 6 Jahren habe ich auch gar nicht mehr daran gedacht :-(( LG
Rätsel, was ist " Jappi " ? Die Antwort von michael78 ist wirklich grauenvoll zu lesen ! K.
Das ist so ein Portal für die ganzen "Kiddies" zum CHatten und Austauschen von Klingeltönen und Bildchen.
So eine Art Gesichtsbuch für Kinder.
Heißt aber Jappy, nicht Jappi.
hallo herr becker: sag mal hab ich dir irgendwas getan? behalte deine anfeindungen bitte für dich.
Hallo?
Du weißt genau, dass du mir auf deutsch schreiben sollst, wenn du willst, dass ich das Gekrakel lese.
Liebe Mitglieder,
bitte bleibt bei euren Antworten und Kommentaren sachlich. Persönliche Angriffe und Beleidigungen haben hier keinen Platz und nutzen am Ende niemanden.
Freundliche Grüße
Jürgen vom Finanzfrage.net Support
Warum sollte der Vorgang verjährt sein ???
Entscheidend ist, wann das Finanzamt Kenntnis vom Vorgang hatte, da steht auch vermutlich in der Begründung des Bescheides...
...da findest du auch eine Belehrung über das Rechtsmittel. da dir bleibt ..., voraussichtlich dei Möglichkeit eines Einspruches - das solltest du aber nicht ohne fachliche Hilfe machen.
Wenn nicht flüssig sein solltest: Du könntest beim Finanzamt auch eine Stundung beantragen...
Hier mal ein schönes Beispiel, wo die Antwort grauenvoller aussieht als die Frage. Das haben wir hier ja auch selten.
Bist du bei Jappi wieder rausgeflogen, das du hier wieder mitschreiben willst?