Wurde mit Springmesser erwischt bin schon mehrfach vorbestaft, was kommt auf mich zu?
Wurde von der Polizei kontrolliert, hatte ein Springmesser dabei. Die Klinge ist nur einseitig geschliffen jedoch ist die Klinge selber länger als 10cm. Mit welcher Strafe (wenn überhaupt) habe ich jetzt zu rechnen?
1 Antwort
Es handelt sich um eine verbotene Waffe im Sinne des § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 Satz 1 WaffG, der Besitz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).
Das Messer wird ersatzlos eingezogen (§ 54 Abs. 1 WaffG).
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