Badsanierung steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Eine BadSANIERUNG - also nur die Wiederherstellung bzw. Modernisierung, ohne dass dabei etwas Neues entsteht wie z.B. ein Anbau - im selbst genutzten Wohneigentum - also DEINEM Haus, DEINER Eigentumswohnung - gehört zu den Handwerkerleistungen. Das heißt, 20 % der Bruttokosten für die Arbeitsleistung, Fahrtkosten, Maschinenkosten mindern unmittelbar die zu zahlende Einkommensteuer. Wie von Wilees bereits erklärt, muss dafür aber zunächst mal Einkommensteuer bezahlt werden - weniger als 0,00 geht nicht, es kommt nicht etwa zu einer Erstattung. In einer Mietwohnung wäre für eine Badsanierung der Vermieter zuständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Mal ganz grundsätzlich ..... man kann nur dann steuerlich etwa absetzen, wenn man auch Steuern bezahlt. Und die allerwenigsten Auszubildenden haben eine Ausbildungsvergütung über 1181,50 Euro.

Ansonsten Umbauten in Deiner eigenen Bleibe kannst Du grundsätzlich nicht steuermindernd machen.

Das hat doch nichts damit zu tun ob du azubi bist.

Die wohnung müsste vermietet sein.