Wohnung?

2 Antworten

Wende dich an einen Rechtsanwalt. Dieser kann in einem Eilantrag per Gericht durchsetzen, dass du wieder in die Wohnung gelassen werden musst.

Egal welches Rechtsverhältnis ihr untereinander habt, zumindest eine Räumungsfrist muss man gewähren, oder ggf. auch eine Kündigungsfrist. Dies würde dir auch jedes Gericht zugestehen.

Wir haben einen Mietvertrag.darf er das ?

Mit Sicherheit nicht - auch im Rahmen eines Untermietverhältnisses gilt die übliche 3-Monatsfrist zur Kündigung zum Monatsschluss.

Bleibt Dir spontan nur die Polizei um Hilfe zu bitten, da Du dort gemeldet bist.