Eigentumswohnung verkauft. Freiwillige Krankenversicherung?

2 Antworten

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Mangels Einkünften nein. So was fragt die Krankenkasse auch nicht ab.

Ich als Unternehmer muss meine Steuerbescheide der KV vorlegen.

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1.) Auf welcher Basis und in welcher Höhe zahlst du derzeit KV-Beiträge?

2.) So wie ich mal gelesen habe, ist der Gewinn bei freiwillig Versicherten KV-pflichtig.

Er ist, wie er schreibt, freiwillig gesetzlich versichert.

zu 2.: weil er auch so was gelesen hat, stellt er die Frage, ob das auch gilt, wenn der Gewinn nicht steuerpflichtig ist.

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@Rat2010

Steuern und KV werden unabhängig voneinander gehandhabt.

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@senior1

Stimmt. Aber ohne Einnahme keine Beitragspflicht Un was eine Einnahme ist regelt das Steuerreicht. Ein Verkauf nach der Spekulationsfrist taucht auch in der Steuer nicht auf.

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Weshalb ich verwirrt bin, da:

Private Veräußerungsgeschäfte sind z.B. der Verkauf von nicht selbstgenutzten Grundstücken und Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren oder der Verkauf von Vermögensgegenständen (z.B. Gold, Schmuckstücke, Gemälde, Bitcoins etc.) innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr.

Mein Verkauf lag aber ausserhalb der Spekulationsfrist.

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@CGKBS

Du bist freiwillig gesetzlich versichert. Damit bist du einem Unternehmer gleichgestellt. Und da sind Gewinne nun mal beitragspflichtig. Die Steuer ist ein anderes, eigenständiges Thema. Musst du deine Steuerbescheide der Krankenkasse vorlegen? Ist dieser Verkauf in einem Steuerbescheid aufgeführt? Meine erste Frage wurde noch nicht beantwortet. Bei gesetzlich Pflichtversicherten wäre der Verkauf grundsätzlich beitragsfrei.

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@senior1

Ja, ich lege meine Steuererklärung jährlich vor. Ich bin kein Unternehmer sondern lebe von meinem Ersparten (Privatier). Höhe meiner Beiträge im Monat circa 220,00 im Durchschnitt. Wenn ich den Verkauf angeben muss, geht mein gesamtes Monatsbudget drauf.

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@CGKBS

1.) Ich habe nicht geschrieben, dass du ein Unternehmer bist, sondern einem Unternehmer gleichgestellt. 2.) Mangels Einkünfte zahlt du den Mindestbeitrag an KV. 3.) Wird dieser Verkauf in einem Steuerbescheid aufgeführt werden? 4.) Wenn ja, werden ordentlich KV-Beiträge fällig. Wenn nein, haste Glück. Sofern die KV nicht auf andere Wege von diesem Verkauf erfährt.

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@senior1

Bitte nicht so ein aggressives Verhalten mir gegenüber. Ich habe lediglich meine Situation erklärt. Danke.

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