Gebühren für einen Parkplatz der dem Vermieter gar nicht gehört hat!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jetzt gehst Du mal ins BGB und zeigst mir die Stelle, wo steht, dass ich nur Dinge vermieten darf, die auch mir gehören.

Kleiner Tipp: Du wirst die Vorschrift nicht finden, denn es gibt sie nicht.

Für Betrug muss eine rechtswidrige Handlung vorliegen. Die haben wir nicht. Der Mietvertrag ist rechtmäßig und wurde erfüllt. Seine Pflicht aus dem Mietvertrag war es, Dir einen Parkplatz zur Nutzung zu überlassen. Das hat er getan. Er hat seine Pflichten erfüllt.

Der einzige der, eventuell, etwas gegen Deinen Vermieter vorbringen könnte, wäre der eigentliche Eigentümer des Parkplatzes.

Die rechtlich eher interessante Frage wäre jetzt, wie der Vermieter aus seinem Vertrag rauskommt, denn er muss Dir immer noch den Parkplatz oder zumindest einen Ersatz zur Verfügung stellen.

Das dürfte den Tatbestand des Betrugs darstellen, wenn der Vermieter nicht das Recht hatte, diesen Stellplatz zu vermieten. Damit ist natürlich auch jegliche Zahlung hinfällig und ich hofft, daß Du die Zahlungen inzwischen eingestellt hast ;-) Du kannst Strafantrag bei der Polizei stellen und die gezahlten Beträge rückfordern.

Es wäre also zu klären, ob es bei der Bezeichnung des Stellplatzes vielleicht einen Fehler gab, so daß ein anderer Stellplatz rechtmäßig vermietet wurde. Ist dies nicht der Fall, so hast Du in der Tat eine gute Grundlage für eine Betrugsanzeige.

Du hast einen Mietvertrag für den Stellplatz, kannst die Mietzahlungen belegen ! Ich würde die Zahlungen einstellen, bis zur Klärung auf wessen Konto die künftigen Mietkosten überwiesen werden sollen. Das müssen die beiden Parteien ( bisheriger Vermieter/ angeblicher Eigentümer ) erst einmal unter sich klären, Du bist ja gewillt zu zahlen. K.

RMHV2: Es ist doch nicht auszuschliessen, dass Wohungseigentümer untereinander die Stellplätze irgendwann getauscht haben, ohne dies notariell und grundbuchlich zu ändern.

Bevor nun lautstark Betrug unterstellt wird, rate ich, mit dem vermietenden Wohnungseigentümer zu sprechen und den Teilungsplan samt Lageplan mit eingezeichneten Wagenabstellplätzen einzusehen. Die Sache könnte sich dann schnell aufklären.

Praxisfall. Wohungseigentümer A kauft sich einen monströsen Geländewagen und hat - zu spät erkannt - auf der hinteren Pkw- Abstellfläche Rangierprobleme, die B nicht hat, weil er vorne mit seinem Kleinwagen parkt. Beide tauschen per Handschlag ohne große Schreibereien.