Hartz4 - Ich bekomme 272€ Unfallrente - Darf sie als Einkommen angerechnet werden?

1 Antwort

Hallo,

(Aktenzeichen: 1 BvR 591/08 und 1 BvR 593/08).

Die Unfall- oder Verletztenrente ist eine Entschädigung für Verdienstausfall, sie ist keine Schmerzensgeld-Zahlung, diese würde nicht als Einkommen gezählt. 

Die Verletztenrente ist somit keine zweckbestimmte Leistung, sondern dient wie die Hartz-IV-Leistung der Sicherung des Lebensunterhalts und darf deshalb angerechnet werden ! 


Richtig, auch wenn es eigentlich ungerecht ist. Habe im Bekanntenkreis auch so einen Fall. Der wird nie einen Job mit der Verletzung bekommen, bekommt dafür aber immer nur Tritte vom Amt, obwohl der eigentlich nicht vermittelbar ist.

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@Helge001

du magst sicher recht haben !

Es wird leider immer Beispiele und Einzelfälle geben, deren Schicksale uns als Familie, Freunde oder als Nachbarn derart emotional berührt, wobei das subjektive Rechtsempfinden im krassen Gegensatz zur gängigen Rechtsprechung steht.  

Tatsache ist......es trifft leider oftmals genau die falschen Mitmenschen !!! 

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Gute Antwort! 

Es gibt aber auch eine Ausnahme, wenn nämlich die Unfallrente in Beziehung zum BVG steht. Leider finde ich diese links momentan nicht mehr. Aber evtl. kommt das für den Fragesteller ohnehin nicht in Betracht.

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