Kindesunterhalt durch Verkauf einer Eigentumswohnung auf Rentenbasis?

3 Antworten

Man kann verlangen, dass der Unterhaltspflichtige sein Vermögen in Anspruch nimmt, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Die Art und Weise, kann man ihm wohl kaum vorschreiben.

Auch die Verwertung sollte das letzte Mittel sein (chließlich verringert ich ja auch das potentielle Erbe des Kindes), eigentlich sollte die Vermietung ausreichen.

Es kommt darauf an, ob du mehrere Eigentumswohnungen hast, ob du praktisch ein großes Eigenvermögen besitzt und daneben keine Einnahmen erzielst. Dann würde ich nämlich schon auch soweit gehen, den Verkauf einer eigenen ETW zu fordern. Im Regelfall ist dies aber nicht notwendig, um den Kindesunterhalt sicher zu stellen. Denn dieser wird hauptsächlich bedient durch das Einkommen, also wie hier schon gesagt wurde, durch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Überdies besteht ein beachtliches Schonvermögen, das man auch in der ETW sicher feststellen wird.

Ein Verkauf kann nicht verlangt werden. Aus der Nutzung des Wohneigentums kann aber ein Wohnwertervorteil ermittelt werden, welcher das Einkommen des Unterhaltspflichtigen fiktiv erhöht. Der Aussage von wfwbinder würde ich widersprechen. Der Vermögensstamm muss nicht angegriffen werden. Lediglich die Zinseinkünfte aus dem Vermögen wären, im Sinne des Unterhaltsrechts, als Einkommen zu bewerten. Grundsätzlich schuldet der Unterhaltspflichtige aber den Mindestunterhalt. Dieses ergibt sich aus § 1603 (2) BGB. Demnach muss alles unternommen werden, um den Mindestunterhalt zu leisten. Stichwort "gesteigerte Erwerbsobliegenheit". Dieses aber nur im Bezug auf privilegierte Kinder.