Wird meine Frist verlängert, falls ich am letzten Tag meiner Anhörungsfrist mit meinem AFS beginne?

1 Antwort

Du hast wegen eines Verstoßes oder mehrere Verstöße innerhalb der Probezeit die Aufforderung zur Teilnahme an einem AFS bekommen. Mit dieser Aufforderung wurde dir eine (angemessene) Frist gesetzt, zu welcher du die Teilnahme nachweise solltest. Dieser Aufforderung bist du nicht innerhalb der Frist nachgekommen.
Anschließend wurde das Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet. Bevor dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, erhältst du im Rahmen der Anhörung noch eine Chance zur Stellungnahme und auch letzte Chance, nun etwas vorzulegen. Wir haben nun Freitag, 12. Mai. Die Frist zur Anhörung läuft am Dienstag, 16. Mai aus.

Was sind deine Gründe, warum du dich wochenlang (!) nicht um eine Anmeldung gekümmert hast? Und warum hast du diesen Grund, sofern er denn ein wichtiger war, nicht einfach der Führerscheinstelle mitgeteilt?

Klare Antwort: du hast keinen Anspruch darauf, dass die Teilnahme am 1. Kurstermin am Dienstsg anerkannt wird. Maximal wäre es unglaubliches Wohlwollen der Fahrerlaubnisbehörde, wenn sie es doch täte.

So oder so wirst du das ASF auf jeden Fall machen müssen. Wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, musst du sie neu beantragen. Also auch neuer Sehtest (falls älter als 2 Jahre), neues Foto, erhöhte Antragsgebühren (knapp 160 Euro zzgl. Führungszeugnis). Und halt ASF. Keine Fahrstunden und keine erneute Prüfung.

Da wirst du so jetzt einfach durch müssen.

Ratsam wäre, in der Zwischenzeit nicht ohne Fahrerlaubnis zu fahren! Sonst kriegst du eine Sperre und riskierst am Ende noch eine MPU.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung