Wird ein minijob auf das Wohngeld angerechnet?

2 Antworten

Wenn dadurch das Gesamteinkommen von euch soweit erhöht wird, dass ihr rausfallt, klar!

"Für den Antragsteller liegt die Grenze in der Regel bei 60.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied bei 30.000 Euro. In manchen Fällen ist auch ein noch höheres Vermögen kein Problem. Wichtig ist aber: Vermögen darf nicht verschwiegen werden – auch wenn es deutlich unterhalb der Freigrenze liegt."

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

Zur Wohngeldberechnung wir das Einkommen aller Bewohner der Wohnung herangezogen.