Ernten durch Dritte?

3 Antworten

Wer ernten darf, bestimmt der Eigentümer, oder der an den der Garten vermietet wurde.

Bei einer WEG hängt es davon ab, wer Eigentümer des Gartens ist und wer das Nutzungsrecht hat. Wenn das gemeinschaftliches Eigentum ist, dann bestimmt die Eigentümergemeinschaft, wer ernten darf. Du musst also klären, wer - nach der Teilungserklärung und nach den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft - den Garten nutzen darf und das Obst ernten kann. Ggf. kann man einen neuen Beschluss fassen.

Wenn zu Eurer Wohnung ein Gartenanteil zur alleinigen Nutzung gehört, dann dürft Ihr alleine bestimmen, wer da erntet.

Ist leider alles Gemeinschaftsgrundstück, wir haben keine Eigentümerversammlung, da wir nur zu dritt sind...also der Garten und die Bäume sind auf dem Gemeinschaftsgrundstück..das heißt, wenn es keine Eigentümerversammlung gibt, muss mich die alte Nachbarin bzw dann später die Enkel, erstmal fragen ob ich das erlaube?

Nein, wieso müssen die DICH fragen, wenn das der Gemeinschaft gehört!?

Weder die Nachbarin, noch Du hast das alleine zu bestimmen, wer das ernten darf!

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@Alarm67

du vestehst NICHT, ICH bin genauso Eigentümerin wie die Nachbarin, warum muss ich dann ständig fremde Leute auf meinem Grundstück dulden, die mein Obst genüsslich abernten??? Was heißt hier allein bestimmen, es geht darum gefragt zu werden, ich wohne hier, ich zahle, ich kümmere mich, und Fremde gehen hin und ernten rechtmäßig???

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@Julkas1001

Ind genau das regelt man in einer TEILUNGSERKLÄRUNG!

Ist das dort nicht geregelt, setzen sich ALLE Eigentümer zusammen und regeln das.

Nennt sich Eigentümerversammlung!

"Die Wohnungseigentümerversammlung ist beim Wohnungseigentum ein Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, das im Rahmen der Selbstverwaltung für Beschlüsse und Willensbildung der Wohnungseigentümer zuständig ist."

"Im Rahmen der Eigentümerversammlung werden Entscheidungen getroffen, die allesamt in Verbindung mit dem Eigentum stehen. Es werden Fragen zur Instandhaltung geklärt, die Hausordnung diskutiert oder Entscheidungen über bauliche Maßnahmen und Veränderungen getroffen."

Hier rumheulen ändert NICHTS!

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Regelt/besprecht das in der nachsten Eigentümerversammlung.

Und die Frage ist ja, wem gehören die Pflanzen und wo stehen die? Gemeinschaftseigentum?