Wie setze ich Ausgaben einer Haushaltsauflösung sowie Mietzahlungen nach dem Tod der Mutter ab und in welcher Höhe sind diese Erstattungsfähig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es dürfte sich um Nachlassverbindlichkeiten handeln.
Wenn die Kosten das Erbe übersteigen hätten sie das Erbe ausschlagen können.
Das Finanzamt erkennt nur die Kosten die mit der Beerdigung in Zusammenhang stehen an.
Miete etc. ist ihr privates Vergnügen.
Sie können aber gerne noch mal mit einem Steuerberater ihrer Wahl sprechen und sich beraten lassen.

Nein

Daran ist nichts aussergewöhnliches.

Danke für deine Antwort allerdings scheinst du dich da auch nicht gerade auszukennen denn ein kurzes querlesen vor Fragestellung hier im Net zum Thema brachten schon mal grob die Ansätze Haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. den Ansatz derer mit 20 Prozent Erstattung die aufgrund der Rechtsnachfolge im Erbfalle dazu zählen bzw. Ansatzfähig sind.

Gibt es weiteres was in Betracht käme (da ich im Gegensatz zur Antwort persönlich der Meinung bin das die Situation demnach schon eine Aussergewöhnliche Belastung darstellt da sicher nicht freiwillig gewählt oder regelmässig stattfindend) ;-)

Wäre schön und Hilfreich wenn es dazu die Tage noch ein paar Äußerungen gäbe :-)

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@Kwaki

Wenn man sich nicht auskennt, dann sollte msn das nicht anderen unterstellen.

Was hat das mit haushaltsnahen aufwendungen zu tun

Es war ja nicht dein haushalt

Was ist daran aussergrwöhnlich wenn jemand stirbt ?

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@Impact

Impact:

Das war keine Unter- sondern eine Feststellung wie deine Fragen deutlich zeigen.

Ist aber nicht schlimm (bin da ja auch nicht fit und frage deshalb) aber dann sollte man auch nicht antworten ;-)

Deswegen frage ich hier ja und erwähnte das kurze vorherige querlesen im Net. Das war noch auf die schnelle auf der Arbeit deshalb musste ich gerade nochmal suchen. War zwar nicht 100 Pro die Seite aber hier speziell für dich:

https://www.finanzfrage.net/frage/kosten-fuer-entruempelung-der-wohnung-eines-verstorbenen-von-der-steuer-absetzbar

Das sollte deine Entgegnungen beantworten. Zum Tod: Naturgemäß nichts jedoch die daraus entstehenden Kosten sofern man kein dickes Bankkonto erbt ;-)

Klar soweit?

Und die allgemeine Frage ist ob es noch andere oder weitere Ansätze und Möglichkeiten gibt mehr erstattet zu bekommen.

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@Kwaki

Es bleibt dir unbenommen deine steuererklärung so auszufüllen wir du es willst.

Deine d... bemerkungen kannst du dann im rechtsbehelfsverfahren anbringen.

Nur - es wird dir nix bringen.

Alles klar ?

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@Impact

Lerne erst einmal Lesen und verstehen dann melde dich zu Wort. Ausser deiner Selbstdisqualifikation war nichts verwertbares an Antworten zu bekommen. Schau mal Gänseliesel an, geht doch. Amen und Tschüss.

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@Kwaki

Du hast also eine wohnung geerbt du leg...

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