Da dieses Thema schon vor geraumer Zeit entstanden ist, wird meine Antwort Ihnen wohl nicht mehr helfen. Trotzdem möchte ich für weitere Leser (wie mich) die Frage mit fundiertem Fachwissen beantworten.

Zuerst einmal ist Versicherungs- oder Finanzmakler nicht gleich Vertreter. Da gibt es fundamentale Unterschiede. Mit einem Vertreter schließt man in der Regel keinen gesonderten Vertrag über eine Betreuung.

Ein Maklervertrag hingegen ist eine Vereinbarung zwischen Maklerunternehmen (vertreten durch den Makler) und Kunde. Inhalt dieses Vertrages ist die Beauftragung des Kunden an den Makler, sich um seine Finanz- / Versicherungsangelegenheiten zu kümmern.

Kümmert dieser sich nicht oder nicht ausreichend ist er dafür haftbar zu machen (laut bestehendem Recht für Versicherungsvermittler).

Möchte der Kunde diesen Vertrag kündigen, kommt es darauf an, wie der Vertrag im Bezug auf Kündigung gestaltet ist. Hier kann eine Frist vereinbart worden sein oder auch nicht. Dann wäre diese Frist einzuhalten oder halt fristlos (je nach Ausgestaltung).

Eine Kündigung ist generell schriftlich zu tätigen (nicht immer Pflicht, jedoch aus Beweisgründen sinnvoll).

Demnach ist ein bestehender Maklervertrag in jedem Fall gesondert zu kündigen, sofern dieser nicht weiter bestehen soll.

Gruß

S.B. (Finanzmakler)

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