Wie kann ich die Kosten für das LOS (Lehrinstitut für Orthographie/Schreibtechnik steuerl. absezten?
Mein Sohn hat eine lange Vorgeschichte mit - kein räumliches Sehvermögen aufgrund sehr starker Sehschwäche linkes Auge, lange Ergotherapie, ständige Behandlung - er hat festgestellte Wahrnehmungsstörungen und aufgrunddessen Probleme in Schrift und Rechtschreibung. Das LOS sieht sich ausdrücklich nicht als Nachhilfe sondern als "Förderung" zur Behebung von Einschränkungen. Das FA sagt, es ist Nachhilfe. Ich würde für einfache Nachhilfe sicherlich nicht 2.500 Euro im Jahr ausgeben und 2* die Woche nachmittags in ein über 20km entfernt liegendes Institut fahren..............
1 Antwort
Ich denke man sollte einen völlig anderen Weg wählen. Das ist ja einer Behinderung ähnlich, eine Beeinträchtigung der Gesundheit.
Es ist zwar keine so günsitge Regelung, aber als aussergewöhnliche Belastung müßte das durchgehen. Attest des Arztes beilegen über die Symptome udn warum dieser Unterricht notwendig ist. Die Fahrtkosten mit 30 Ct. pro Km mit ansetzen. sind ja noch mal 12 Euro pro Unterrichtstag.