Lehrer und zusätzlich Nachhilfe auf Honorarbasis: Abgaben? Was bleibt netto?

3 Antworten

Aber das ist wohl zu naiv, oder?

Nein. Der Ansatz ist richtig. Wenn du versicherungspflichtig in der GKV bist sind zusätzliche Einkünfte nicht beitragsrelevant (außer Renten).

Auch wärst du nicht RV-pflichtig, wenn du deiner nebenberuflichen Tätigkeit nicht mehr als 450,- € im Monat entnimmst.

Benötige ich als angestellter Lehrer überhaupt eine Zustimmung von Seiten der Schule? Muss ich sie informieren?

Angestellte haben ihren Arbeitgeber stets über die Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren, so dass dieser prüfen kann ob dadurch seine Interessen tangiert werden.

Mathemann 
Fragesteller
 17.04.2015, 12:18

Hm. Du beziehst dich dann aber nur auf Krankenkassenbeiträge, oder? Normale Steuern muss ich ja anscheinend auf bezahlen (~ 22 %), zumindest habe ich die Antwort von wfwbinder so verstanden.

Angestellte haben ihren Arbeitgeber stets über die Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren, so dass dieser prüfen kann ob dadurch seine Interessen tangiert werden.

Die Schule könnte mir das also verbieten?

Und wenn ich die Nebentätigkeit bereits ausführe, bevor ich den Vertrag in der Schule unterschreibe? Dann muss ich vermutlich auch erzählen, dass ich bereits etwas anderes mache.

Naja, es würde vermutlich doofe Fragen geben, aber das soll jetzt mal nicht mein Hauptproblem sein.

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Kevin1905  17.04.2015, 21:07
@Mathemann

Normale Steuern muss ich ja anscheinend auf bezahlen (~ 22 %), zumindest habe ich die Antwort von wfwbinder so verstanden.

Ja natürlich. Aber Steuern haben mit Sozialabgaben nichts zu tun.

Die zusätzlichen positiven Einkünfte schieben dich in der Steuerprogression natürlich nach oben.

Die Schule könnte mir das also verbieten?

Wenn

  • deine Arbeitskraft leiden würde
  • du zur Schule in Konkurrenz gehen würdest
  • wöchtentliche Höchstarbeitszeiten oder Ruhepausen nicht eingehalten werden würden,

dann ja, ansonsten nein.

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Hallo,

willst Du komplett selbstständig arbeiten, musst Du Dich nicht gesetzlich rentenversichern, wenn Du einen Angestellten beschäftigst. 

Willst Du neben dem Schuldienst auf Honorarbasis arbeiten, musst Du den Arbeitgeber informieren und natürlich Deine Einnahmen auch versteuern. Du gibst beide Einnahmen an und daraus wird Deine Steuerschuld ermittelt. 

Mich wundert, dass Du Dir eine normale Vollzeittätigkeit als Lehrkraft nicht vorstellen kannst, aber mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spielst. Zweiteres erfordert sehr viel mehr Energie, Engagement und bereitet viel mehr Kopfzerbrechen ;)

Und bei allem rechnen: denke nicht nur ans netto - Du brauchst eine Altersabsicherung!

Mathemann 
Fragesteller
 17.04.2015, 12:05

Ja, das mit der völligen Selbständigkeit stell ich mir vermutlich leichter vor als es wirklich ist. 'Gut', dass mich die Abgaben dabei momentan noch davon abschrecken.

In meinen monatlichen Abrechnungen sind Lohnsteuer, Soli, Krankenkasse, Rentenversicherung usw. ja bereits abgezogen. Wenn ich nun zusätzlich Nachhilfe geben würde, können sich die Steuern auf mein normales Gehalt noch nachträglich auswirken? Man kann also nicht sagen: Die Abgaben auf den 'Schullehrerjob' sind bereits abgegolten und nur der Nachhilfelehrer wird noch besteuert? In der anderen Antwort war ja das Beispiel, dass der jährliche Nachhilfegewinn besteuert wird, das normale Gehalt inklusive zugehöriger Abgaben aber unangetastet bleibt.

Ja, eine Altersabsicherung ist sicher nicht verkehrt. Aber dazu muss man ja auch ein gewisses Alter erreichen, und das sehe ich in der Schule bei einer vollen Stelle nicht.

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wfwbinder  17.04.2015, 15:46
@Mathemann

Nur Selbständigkeit ist für einen "Nettorechner" wie Dich von Nachteil. Selbständige zahlen bei den Krankenkassen beiträge auf ein Mindesteinkommen (IKK z. B. 2.126,- Euro) darauf Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil ebenso für die Pflegeversicherung, da sind wir schon bei 18,1 %. Dazu hast Du dann keinen Anspruch auf Entgeltweiterzahlung udn musst Dich für den Krankengeldbezug zusätzlich versichern.

Aus meiner sich viel viel teurer. Bedenke, Dein KV Beitrag wäre schon mal ca. 420,- - 450,- Euro im Monat.

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Durch deinen Sachverhalt ist schwer durchzufinden.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Annahmen richtig liege:

1. Du hast/planst nur die Einnahmen aus der Lehrtätigkeit.

2. Aus welchen Gründen auch immer, bist Du nur Nettoorientiert, also Altersvorsorge usw. haben keine Bedeutung.

Dann wäre Dein Modell 1.250,- netto zu haben, in etwa wie folgt zu machen:

durch freiberufliche Lehrtätigkeit höchstens 405,- Euro verdienen (Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben), weil sonst Krankenversicherungspflicht eintritt. bleiben wir bei den 350,- die Du dir vorstellst.

1270,- brutto sind 965,- netto. wenn 4.200,- Gewinn dazu kommen, entfallen darauf 900,- Euro Steuer. was Dir also bleiben sind 1.240,- netto.

Natürlich musst Du dem Arbeitgeber sagen, dass Du nebenher arbeitest.

Mathemann 
Fragesteller
 17.04.2015, 11:50

Vielen Dank für die Antwort, wfwbinder. Das klingt schon einmal gut.

Ja, die beiden Annahmen sind richtig, sofern unter Punkt 1 der 'normale' Lehrer und der Nachhilfelehrer zusammengefasst sind.

Mit deiner Rechnung am Ende könnte ich leben.

Die Nachhilfe könnte ich ja offenbar auf 400 Euro Zusatzverdienst erhöhen. Das wären 4.800 € Gewinn pro Jahr. Dies müsste ich wohl in die 'Anlage S' bei der Steuererklärung eintragen, oder? Wie berechnen sich die darauf anfallenden Steuern? 900/4200 = 21,428.. % erscheint mir kein fester Prozentsatz zu sein. Unter welchem Stichwort müsste ich dafür suchen? Laut dieser Seite (http://www.gruenderlexikon.de/magazin/vom-gewinn-zur-einkommensteuer) ist das wohl nicht so direkt zu sagen: "Man kann nicht direkt vom Gewinn auf die zu zahlende Einkommensteuer schließen.."

Wo hast du die 900 Euro bei 4.200 Euro Gewinn her?

Und die Steuern auf den Nebenverdienst müsste ich vermutlich erst nach dem Kalenderjahr zahlen, so dass ich vorher 'netto 965+350=1.315' habe?

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vulkanismus  17.04.2015, 13:24
@Mathemann

Für die Steuern auf den Nebenjob - wie Du es ausdrückst - zahlst Du Vorauszahlungen - vergiss endlich dieses "Netto" - bist Du kein Mathelehrer?

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wfwbinder  17.04.2015, 15:37
@Mathemann
      Wie berechnen sich die darauf anfallenden Steuern? 900/4200 = 21,428.. % erscheint mir kein fester Prozentsatz zu sein.

Natürlich ist das kein Fester Prozentsatz. die beiden einzigen festen Prozentsätze in der Einkommensteuer sind der Eingangssteuersatz (14 %) für die ersten 100,- Euro die versteuer werden müssen (also was über Grunfreibetrag usw. hinausgeht) und der Höchststeuersatz von 45 % bei über 250.000,-, für jeden zusätzlich verdienten Euro. Dazwischen steigt der Steuersatz in einer Kurve an.

Wie ich auf die ca. 900,- gekommen bin? in dem ich erst mit dem Gehalt die Steuer berechnet habe udn dann im nächsten Schritt das Ganze um 4.200,- Gewinn erhöht habe. Steuerrechner gibt es im Internet ebensoviele wie unterschiedliche Tiefkühlpizzen im Supermarkt. 

Für einen Mathemann ist aber vermutlich  die Formel aus dem Einkommensteuergesetz viel reizvoller:

(1) Die tarifliche Einkommensteuer in den Veranlagungszeiträumen ab 2014 bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
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bis 8 354 Euro (Grundfreibetrag): 0;
2.
von 8 355 Euro bis 13 469 Euro: (974,58 • y + 1 400) • y;
3.
von 13 470 Euro bis 52 881 Euro: (228,74 • z + 2 397) • z + 971;
4.
von 52 882 Euro bis 250 730 Euro: 0,42 • x – 8 239;
5.
von 250 731 Euro an: 0,45 • x – 15 761.
„y“ ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „z“ ist ein Zehntausendstel des 13 469 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Die zu erwartende Nachzahlung sollte man gleich zurücklegen, zur Sicherheit. aber dem ersten Jahr nach der Steuerveranlagung muss man dann (siehe Vulkanismus), Vorauszahlungen leisten.

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