Wie ist denn das genau mit dem Stammkapital einer GmbH ?

2 Antworten

Das Stammkapital ist das apital, was als solches im Handelsregister eingetragen ist. Es muss nur einmal körperlich als in Bar/Bankguthaben verfügbar sein, nämlich wenn der Geschäftsführer bestätigt, das es uneingeschränkt zu seiner Verfügung steht (diese Bestätigung ist Eintragungsvoraussetzung. Bei einer GmbH reicht es (soweit sie nicht als sogenannte 1-Mann-GmbH gegründet wird), wenn das Stammkapital nur zur Hälfte eingezahlt wird und im Vertrag/der Satzung bestimmt ist, wann der Restbetrag einzuzahlen ist.

Es gibt auch die Sonderform der Sachgründung, wo es in Sachwerten erbracht wird (kompliziert, weil bestimmte Vorausetzungen erfüllt sein müssen, z. B. Sachgründungsbericht).

Nach der Eintragung der Gesellschaft wird das Kapital ganz normal für das Geschäft verwendet, also um Rechnungen zu begleichen usw.

Wenn es durch Verluste verbraucht ist muss der Geschäftsführer (ungeachtet ggf. noch vorhandener Liquidität) Konkurs anmelden, wenn er nicht durch stille Reserven nachweisen kann, das die Gesellschaft nicht überschuldet ist.

Ich kann nur jedem Betreiber einer GMBH empfehlen, das Stammkapital zu separieren. Ist aber leider in der Praxis fast nicht machbar, denn meiner Meinung nach hat eine GMBH immer mit Liquiditätsproblemen irgendweiner Art zu kämpfen. Es gibt gut geführte GMBH´s die entsprechend Kaptial aufbauen, durch ihre Geschäftstätigkeiten.