Muss vor Gericht gegen meinen Vater Aussagen?

4 Antworten

Hinsichtlich deines Vaters hast du ohne jeden Zweifel ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 StPO).

Nicht auszusagen ist dein gutes Recht und darf dir juristisch nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja aber muss ich dann 1000euro zahlen?

1
@Janarichti

Nein, natürlich nicht. Eine Strafe müssen nur Leute zahlen, die die Aussage verweigern, obwohl sie kein Recht dazu haben. Du hingegen hast das Recht zu Aussageverweigerung.

0

Niemand muss gegen einen Verwandten 1. Grades aussagen - da gibt es immer ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Gegen seinen Vater muss man nicht aussagen. Eine Aussage ist freiwillig. Wenn Du nicht aussagst, musst Du auch nichts bezahlen.