Wie Dachsanierung in Eigentumswohnungsanlage bezahlen?
Das Dach eines Dreiparteienhauses mit Eigentumswohnungen muss saniert werden. Die Kosten werden ca. 70.000 € betragen.
Die gebildeten Rücklagen reichen bei weitem nicht aus. Wie sollen die Kosten getragen werden?
1.
Jeder Eigentümer muss seinen entsprechenden Anteil irgendwie selbst aufbringen. Durch einen Einzelkredit oder durch Barzahlung.
2.
Die Eigentümergemeinschaft wird Kreditnehmer über die benötigte Summe. Die monatlichen Kreditkosten werden im Rahmen des Wohngeldes für jeden Eigentümer entsprechend aufgeführt und bezahlt. Nach meinem Kenntnisstand würde dann jede Wohnung mit der Kreditsumme im jeweiligen Grundbuch belastet werden.
Können Dachsanierungen durch den Eigentümer, der die Wohnung selbst nutzt, steuerlich geltend gemacht werden. Also über die Handwerkerleistungen hinaus?
Vielen Dank fürs Durchlesen. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp.
3 Antworten
Selbstverständlich kann auch die Eigentümergemeinschaft einen Kredit aufnehmen. Auch einige KfW-Förderkredite eigenen sich dafür. Das ist durch die Eigentümerversammlung zu beschließen. Die Absicherung ist mit der jeweiligen Hausbank zu besprechen, denn oft gibt es auch Eigentümer, die ihren Anteil direkt erbringen und nicht finanzieren wollen, was dann die aufzunehmende Kreditsumme anteilig wieder reduziert. Man darf aber außerdem nicht vergessen, dass jeder Eigentümer in Höhe seines Miteigentumsanteils auch persönlich für den Kredit haftet. Wenn die Raten an die Bank nicht vollumfänglich gezahlten werden können, kann auch das Hausgeld gepfändet werden.
Steuerrechtlich können andere hier mehr dazu sagen, aber es kann natürlich nur der entsprechend auf den Eigentümer entfallende Anteil geltend gemacht werden, was die Arbeitsleistung betrifft. Abschreibungen nur bei Vermietung. Was mögliche Mieterhöhungen bei einer vermieteten Wohnung betrifft, halte ich mich auch zurück.
Für eine gesamtschuldnerische Haftung über die gesetzliche Regelung hinaus (die erstmal grundsätzlich auf die persönliche Haftung auf den Miteigentumsanteil beschränkt ist) bräuchte die Bank dann zusätzlich die Unterschrift eines jeden Eigentümers. Das kann nicht durch den Verwalter abgeschlossen werden.
Für 2. wird sich keine Bank finden.
Ohne Einkunftsart, also wenn nicht vermietet wird, bleiben nur die Handwerkerleistungen.
Eigentum verpflichtet. Man sollte bei den rücklagen nicht zu zögerlich sein. Jetzt bleibt nur die Kreditaufnahme der Eigentümer. Zur Not wohl ein Verkauf.
Ich würde einer Kreditaufnahme durch die Eigentümergemeinschaft allerdings niemals zustimmen - nicht zuletzt, da ich davon ausgehe, dass eine Bank das, wenn überhaupt, nur im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung machen wird.