Sondernutzungsrecht für Garten - wer trägt die Kosten für die Gartenpflege?

3 Antworten

Noramlerweise ist es in der Teilungserklärung geklärt. Er nutzt ja seinen Teil des Gartens alleine , also sollte er auch alle Kosten tragen. Das ist das der Vorteil und Nachteil einer EG-Wohnung samt Garten.

Ich würde meinen Nachbarn doch nicht den Gärtner zahlen. Anders verhält es sich bei der Anschaffung der Geräte, Gartensammen etc. Da könnte man ja es gemeinschaftlich anschaffen sonfern es für beide Rasenflächen in Benutzung geht.

Fragt doch mal eure Nachbarn ob Sie sich auch für die Begrünung der Balkone beteiligen :)

Franzl0503  24.03.2015, 18:22

kim ... und frag den Anspruchsteller weiter, ob er auch 2/3 der Ernte von Borretsch, Dill und Rhabarber, soweit er sie anbaut, und die Frühlings-, Sommer- und Herbstblumen an die Miteigentümer umsonst abgibt und ihnen den Garten für Feten und als Osteierversteck kostenlos überlässt. 

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Nur für Gemeinschaftseigentum werden die Kosten geteilt.

Dem Eigentümer der EG-Wohnung gehört der hintere Garten (siehe Sondernutzung) und somit darf er die kosten dafür auch alleine tragen.

Oder beteiligt er sich auch daran, wenn Du die Fenster deiner Eigentumswohnung erneuern musst ?

LittleArrow  24.03.2015, 16:51

Fenster deiner Eigentumswohnung

Schau mal in eine Teilungserklärung, zu welchem Eigentum die Fenster gehören. Da wird sich zeigen, dass Deine Frage unpassend sein wird.

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Apolon  25.03.2015, 11:52
@LittleArrow

nur zur Info. Ich habe zwei Eigentumswohnungen in unterschiedlichen Gebäuden und bei beiden sind die Fenster im Sondereigentum.

Und was kann man daraus schließen, dass deine Text unpassend ist.

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LittleArrow  25.03.2015, 13:03
@Apolon

Dass die Fenster im Sondereigentum sind, ist ein Ausnahmefall. Daher hast Du aus Deiner ETW-Erfahrung natürlich das Recht zu sagen, dass mein Text unpassend ist. Nur würde ich Deine Frage zur Fenstererneuerung weiterhin nicht für den Standardfall halten, denn Fenster im Sondereigentum widerspricht schon dem § 5 Abs. 1 WEG, da die Fenster zur äußeren Gebäudegestaltung gehören.

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Apolon  25.03.2015, 15:03
@LittleArrow

Dann halten wir fest, es kann von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich sein. Und man sollte dies immer in der jeweiligen Teilungserklärung nachlesen.

Gruß A.

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Um welchen der Gärten soll es denn überhaupt gehen?

Was steht denn in der Teilungserklärung?