Mieteinnahme versteuern? Kontoinhaber oder Eigentümer/Vermieter?

1 Antwort

Wenn der Eigentümer der Vermieter laut Mietvertrag ist, dann hat der Mieter keine Vertragsbeziehung zu einer dritten Person, die als "Verwalter" oder ähnliches agiert. Also schuldet der Mieter (unabhängig davon, auf wen das Zahlkonto lautet), dem Vermieter = Eigentümer die Miete.

Im Auftrag des Vermieters zahlt der Kontoinhaber laufende Kosten. Zwischen dem Vermieter und dem Kontoinhaber ("Verwalter") besteht also ein zweiter Vertrag zur Ermächtigung für bestimmte Zahlungen. Die Zahlungen erfolgen zu Rechnungen, die auf den Eigentümer der Immobilie lauten.

Der verbleibende Gewinn aus den Mietzahlungen steht dem Eigentümer = Vermieter zu. Ausgaben für Nebenkosten etc. (die operativ vom Verwalter erledigt werden) laufen als Betriebskosten auf Rechnung des Vermieters. Dort der Gewinn zu versteuern.

PS: Der Verwalter müsste allerdings Auswandsentschädigungen, die für seine Tätigkeit der Handhabung von Nebenkostenüberweisungen etc. entstehen, als sein Einkommen versteuern.