Wer zahlt die Beerdigung?

4 Antworten

Die Beerdigung wird normalerweise aus der Erbmasse bezahlt, ist keine Erbmasse vorhanden dann müssen die Erben erster Ordnung, ergo die Kinder für die Beerdigung aufkommen unabhängig davon, ob sie das Erbe ausschlagen oder annehmen.

Sofern du keine Bürger oder Sozialleistungen bekommst wirst du auch keine weiteren Hilfen für die bekommen. Bist du selbst Sozialhilfeempfänger hättest du Chancen.

Unabhängig von einer Erbausschlagung musst Du als bestattungspflichtige Person die Kosten tragen.

Der Staat bezahlt max. ein Sozialbegräbnis, wenn keine Erbmasse vorhanden ist und Bestattungspflichtige wirtschaftlich nicht in der Lage sind die Kosten zu tragen - nur der Antrag muss dann i.d.R. auch vor in Auftraggebung der Bestattung erfolgen.

Andri123  06.06.2023, 16:09

Nein, der Antrag auf Kostenübernahme kann auch nach der Beauftragung gestellt werden. Mindestens bis zu 2 Monaten nachträglich. Allerdings hätte der Bestatter das wohl gerne vorher gewusst, denn die Kostenübernahme ist gedeckelt.

Aber wir wissen ja ohnehin nicht, ob der Fragesteller überhaupt anspruchsberechtigt wäre. Vermutlich nicht, ansonsten hätte er sich/uns vorher die Frage gestellt.

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Das ist Landesrecht, in den meisten Fällen sind aber die Verwandten auch dann bestattungspflichtig, wenn sie nicht Erbe werden oder es nichts zu Erben gibt. Und wenn diese Verwandten leistungsfähig sind, ist nicht die Allgemeinheit für due Kosten zuständig.

https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/kostentragungspflicht-bei-einer-bestattung.html#:~:text=%C3%9Cblicherweise%20verl%C3%A4uft%20die%20Kostentragungspflicht%20nach,dem%20jeweiligen%20Bestattungsgesetz%20des%20Bundeslandes.

Ich habe ein Erbe ebenfalls wegen Überschuldung ausgeschlagen und die Kosten in meiner Steuererklärung angegeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eigene Erfahrung