Erbe ausgeschlagen, kann ich trotzdem noch 2 offene Rechnungen bezahlen?
Hallo, unser Papa und Ehemann ist vor kurzem verstorben, er hat Schulden hinterlassen und daher haben wir alle das Erbe ausgeschlagen. Es gibt aber noch eine Rechnung (die als Ratenzahlung vereinbart war) von einem Grab das auf den Namen des Verstorbenen lief, wir würden das gerne weiter bezahlen, sodass das Grab noch 10 Jahre bestehen bleibt. Ebenfalls gibt es eine Ratenvereinbarung von einem Versandhandel dass ebenfalls auf seinen Namen lief, da geht es u.a. um einen Herd der seit ca einem 3/4 Jahr in Gebrauch ist. Können wir die beiden Rechnungen, in seinem Namen noch weiterhin abbezahlen, oder gilt dann das Erbe als nachträglich angenommen, bzw ist die Erbausschlagung dann noch gültig oder nicht?
Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
sodass das Grab noch 10 Jahre bestehen bleibt.
das solltet Ihr mit der Friedhofsverwaltung neu ! aushandeln, anstatt in die ursprüngliche Ratenvereinbarung einzutreten.
da geht es u.a. um einen Herd der seit ca einem 3/4 Jahr in Gebrauch ist.
da wird sich eher keiner melden und versuchen einen gebrauchten Herd zurückzufordern.
Naja aber sobald jemand zusätzlich in ein Grab kommt, müssen die 10 Jahre wieder voll gemacht werden, und das muss bezahlt werden, und genau darum geht es, es war eine Ratenzahlung ausgemacht und die ist noch nicht ganz abgeschlossen. Wenn also diese Ratenzahlung nicht weiter geht, dann wird doch das Grab aufgelöst, die Friedhofsverwaltung schenkt uns das ja nicht.
Oder liege ich da völlig daneben?
Die Erbausschlagung anfechten wird ja allenfalls jemand, der noch Forderungen gegen den Nachlass hat und etwas davon erfährt, dass Ihr einen Teil des Nachlasses annehmt. Beispielsweise eine Bank, der ihr die Annahme des Kredites verweigert, aber über das Girokonto verfügt. Oder ein Vermieter, dem man eine ungeräumte Wohnung hinterlässt, aber vorher alle Elektrogeräte ausräumt.
Bei den Grabkosten ist es ja unwahrscheinlich, dass da weitere Forderungen bestehen.
Beim Versandhandel müsstet Ihr mal nachsehen, ob da noch Forderungen bestehen. Falls ja, müsste man nochmal genauer nach der Rechtslage recherchieren.
Danke für die Nachricht.
"das solltet Ihr mit der Friedhofsverwaltung neu ! aushandeln, anstatt in die ursprüngliche Ratenvereinbarung einzutreten."
wir möchten den Grabbrief ungern umschreiben lassen, da wir (leider) noch 2 andere Gräber haben. Da die Grabverlängerung aber noch nicht vollständig bezahlt ist, könnte es passieren dass das Grab vorzeitig aufgelöst wird, und das möchten wir vermeiden, da unser Opa und Schwiegervater in diesem Grab erst am Anfang vom Jahr beigesetzt wurde.