Erbe ausgeschlagen, kann ich trotzdem noch 2 offene Rechnungen bezahlen?

2 Antworten

sodass das Grab noch 10 Jahre bestehen bleibt.

das solltet Ihr mit der Friedhofsverwaltung neu ! aushandeln, anstatt in die ursprüngliche Ratenvereinbarung einzutreten.

da geht es u.a. um einen Herd der seit ca einem 3/4 Jahr in Gebrauch ist.

da wird sich eher keiner melden und versuchen einen gebrauchten Herd zurückzufordern.

Danke für die Nachricht.

"das solltet Ihr mit der Friedhofsverwaltung neu ! aushandeln, anstatt in die ursprüngliche Ratenvereinbarung einzutreten."

wir möchten den Grabbrief ungern umschreiben lassen, da wir (leider) noch 2 andere Gräber haben. Da die Grabverlängerung aber noch nicht vollständig bezahlt ist, könnte es passieren dass das Grab vorzeitig aufgelöst wird, und das möchten wir vermeiden, da unser Opa und Schwiegervater in diesem Grab erst am Anfang vom Jahr beigesetzt wurde.

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@saron

Wenn erst zu Jahresbeginn dieses Grab neu belegt wurde, so wird es garantiert nicht "vorzeitig" aufgelöst.

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@wilees

Naja aber sobald jemand zusätzlich in ein Grab kommt, müssen die 10 Jahre wieder voll gemacht werden, und das muss bezahlt werden, und genau darum geht es, es war eine Ratenzahlung ausgemacht und die ist noch nicht ganz abgeschlossen. Wenn also diese Ratenzahlung nicht weiter geht, dann wird doch das Grab aufgelöst, die Friedhofsverwaltung schenkt uns das ja nicht.

Oder liege ich da völlig daneben?

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@saron

Was heißt "schenken" .... der Schuldner ist verstorben uund die Erben haben das Erbe ausgeschlagen.

Und das Grab kann nicht aufgelöst werden, da es eine Mindestliegedauer gibt.

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@wilees

ok, Danke vielmals

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Die Erbausschlagung anfechten wird ja allenfalls jemand, der noch Forderungen gegen den Nachlass hat und etwas davon erfährt, dass Ihr einen Teil des Nachlasses annehmt. Beispielsweise eine Bank, der ihr die Annahme des Kredites verweigert, aber über das Girokonto verfügt. Oder ein Vermieter, dem man eine ungeräumte Wohnung hinterlässt, aber vorher alle Elektrogeräte ausräumt.

Bei den Grabkosten ist es ja unwahrscheinlich, dass da weitere Forderungen bestehen.

Beim Versandhandel müsstet Ihr mal nachsehen, ob da noch Forderungen bestehen. Falls ja, müsste man nochmal genauer nach der Rechtslage recherchieren.

Danke für die Antwort.

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