Wasseranschluss in Mietwohnung - wer zahlt?

1 Antwort

Das ist in der Regel Sache des Vermieters. Ihm obliegt es die Mietsache in einem gebrauchsfertigen Zustand zu Verfügung zu stellen. Ist eine Leitung vorhanden, aber nicht einsatzbereit, muss er dafür sorgen.